Hauptausschuss

Hauptausschuss

Der Hauptausschuss ist zuständig für die in der Hauptsatzung festgelegten Aufgaben sowie für finanzielle Angelegenheiten nach dem Denkmalschutzgesetz.

Dazu kommen die Zuständigkeiten aus den Produktgruppen:

  • Steuerung und Steuerungsunterstützung,
  • Serviceleistungen für Fachbereiche und Gesamtverwaltung,
  • Prüfungs- und Datenschutzangelegenheiten,
  • Finanzwirtschaft, Haushaltswesen,
  • Steuern, Gebühren, Abgaben,
  • Stadtkasse, Wahlen,
  • Familien- und Gleichstellungsberatung,
  • Personenstandswesen/Bürgerbüro,
  • Gewerbeangelegenheiten/Wochenmarkt, Feuerwehr/Zivil- und Katastrophenschutz,
  • Ordnungsbehördliche Maßnahmen / Straßenverkehrswesen.


 

 

Weitere Infos

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