Ihr Anliegen
Anliegen A-Z: Melderegisterauskunft
Beschreibung
Es gibt einen einfache und eine erweiterte Melderegisterauskunft
Einfache Melderegisterauskunft
Personen, die nicht Betroffene sind, darf die Meldebehörde nur Auskunft über
- Vor- und Familiennamen,
- akademischer Grad und
- Anschriften
einzelner bestimmter Einwohner erteilen. Dies gilt auch, wenn jemand Auskunft über Daten einer Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner begehrt.
Die Auskunft kann nur auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt werden. Telefonisch können keine Auskünfte erteilt werden.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf ihm zusätzlich zu den Daten der einfachen Melderegisterauskunft eines einzelnen bestimmten Einwohners eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden über
- Tag und Ort der Geburt,
- frühere Vor- und Familiennamen,
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht
- Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschriften,
- Tag des Ein- und Auszuges,
- gesetzlicher Vertreter sowie
- Sterbetag und -ort.
Gebühren
Einfache Melderegisterauskunft: Gebühr 7,00 €
Erweiterte Melderegisterauskunft: Gebühr 10,00 €
Bei schriftlichen Anfragen die Gebühr als Verrechnungsscheck beifügen oder eine Einzugsermächtigung erteilen.
Die Auskunft wird nach Zahlung der Gebühr erteilt.
Formulare
- 32.104 Auskunft einer Einzelperson aus dem Melderegister
- 32.105 Auskunft einer juristischen Person aus dem Melderegister
- 32.106 Widerspruch/Einwilligung nach dem Meldegesetz
- Bankeinzugsermächtigung
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Einfache Melderegisterauskunft:
§ 34 Abs. 1 Meldegesetz Nordrhein Westfalen MG NW in der z. Z. gültigen Fassung).
Erweiterte Melderegisterauskunft:
§ 34 Abs. 2 Meldegesetz Nordrhein-Westfalen MG NW in der z. Zt. gültigen Fassung).
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau
Elisabeth Neumeister
E-Mail: e.neumeister(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81-108
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Frau
Claudia Eule
E-Mail: c.eule(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81-110
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Herr
Michael Geuecke
E-Mail: m.geuecke(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81-141
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Frau
Simone Bartsch
E-Mail: s.bartsch(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81 - 101
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Frau
Michaela Sanderhoff
E-Mail: michaela.sanderhoff(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81 - 110
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