Ihr Anliegen
Anliegen A-Z: Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
Beschreibung
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
Baulasten, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben erforderlich werden, werden in das Baulastenverzeichnis der Stadt Sundern eingetragen.
Vor einem Grunderwerb empfiehlt es sich Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis einzuholen bzw. einholen zu lassen.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
- Landesbauordnung (BauO NRW) - - Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Herr
Jürgen Loerwald
E-Mail: j.loerwald(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81-170
zum Kontaktformular
Herr
Rüdiger Redemann
E-Mail: r.redemann(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81-171
zum Kontaktformular
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