Ihr Anliegen

Anliegen A-Z: Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis

Beschreibung

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis

Baulasten, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben erforderlich werden, werden in das Baulastenverzeichnis der Stadt Sundern eingetragen.

Vor einem Grunderwerb empfiehlt es sich Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis einzuholen bzw. einholen zu lassen.

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
    - Landesbauordnung (BauO NRW) -
  • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Herr Jürgen Loerwald
E-Mail:
Telefon: 02933 / 81-170
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Herr Rüdiger Redemann
E-Mail:
Telefon: 02933 / 81-171
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