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Anliegen A-Z: Personalausweis

Beschreibung

Der neue Personalausweis!
Der neue Personalausweis!

Der neue Personalausweis

Der neue Personalausweis ist mehr als ein modernes hoheitliches Dokument - er ist eine Multifunktionskarte. Er ermöglicht drei völlig neue Funktionen:

  • hoheitliches Ausweisen mit der Biometriefunktion
    Foto mit biometrischen Vorgaben (siehe Muster-Fototafel der Bundesdruckerei),
    Einsatz nur bei hoheitlichen Kontrollen an Grenze und im Inland,
    Identität des Ausweisinhabers ist festzustellen,
    Fingerabdrücke möglich, aber freiwillig (Entscheidung des Bürgers).
  • elektronisches Ausweisen mit der eID-Funktion,
    Diensteanbieter aus Wirtschaft und Verwaltung können künftig elektronische Dienste anbieten, bei denen sich die Nutzer mit dem neuen Personalausweis anmelden und registrieren kann.

    Anbieter müssen erfolgreich eine staatliche Berechtigung beantragt haben.

    Der Einsatz dieser eID-Funktion ist freiwillig, der Bürger entscheidet und kann diese Funktion jederzeit durch die Meldebehörde ein- oder ausschalten lassen.

    eID-Funktion kann erst mit 16 Jahren (Ausweispflicht) verwendet werden.
    Der Bürger bestimmt, welche Daten er übermitteln will (Bestätigung immer durch die PIN).
  • digitales Unterschreiben mit der Qualifizierten elektronischen Signatur (QES)
    Vorgesehen für das rechtsverbindliche Unterzeichnen elektronischer Dokumente und E-Mails.
    Dient nicht dem Identifizieren, sondern dem verbindlichen Signieren von Dokumenten auf dem elektronischen Weg, die der Schriftform bedürfen (Miet, Versicherungs-, Darlehensverträge, Vollmachten usw.).

Datensicherheit
Alle Informationen und Übertragungen werden mit international anerkannten und etablierten Verschlüsselungsverfahren sicher geschützt.
Ein auf Berechtigungszertifikaten basierendes Zugriffssystem regelt darüber
hinaus, wer auf welche personenbezogenen Ausweisdaten zugreifen darf.


Schutz vor Missbrauch
Verpflichtend wird immer das Lichtbild digital auf dem Chip des Ausweises gespeichert sein. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden in jedem Einzelfall selbst ob die Fingerabdrücke aufgenommen werden. Die Nutzung biometrischer Daten erhöht die Bindung zwischen Ausweisinhaber und Dokument deutlich
und schützt damit vor Missbrauch. Die Daten dürfen nur von den zur Identitätsprüfung berechtigten Behörden eingesehen werden.
Der neue Personalausweis schafft die Sicherheitsinfrastruktur der Informationsgesellschaft.

Er schützt vor Datenmissbrauch und Identitätsdiebstählen und fördert darüber
hinaus aktiv die Datensparsamkeit.

Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: www.personalausweisportal.de


Gültigkeit:
Personalausweise sind in der Regel 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre. Vorläufige Personalausweise sind höchstens drei Monate gültig.

Auslandsreise - das brauchen Sie!
Für die Aus- oder Einreise über die Staatsgrenze der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie innerhalb Europas verreisen, genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis. Für Kinder unter 12 Jahren reicht in der Regel der Kinderreisepass aus. Welche Dokumente Sie für Ihre Reise brauchen und ob Sie beispielsweise ein Visum benötigen, können Sie u.a. bei den Reiseveranstaltern, den Automobilclubs, den Auslandsvertretungen Ihres Urlaubslandes oder im Bürgerbüro erfragen. Auch auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertigesamt.de gibt es diese und viele weitere Informationen zu Ihrem Urlaubsziel.

Verbindliche Auskünfte über Einreisebestimmungen erhalten Sie ausschließlich bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.

Da der Reisepass (ePass) und der Personalausweis zentral in der Bundesdruckerei in Berlin erstellt werden, liegen diese Dokumente ca. zwei bis drei Wochen nach der Antragstellung vor. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren bisherigen Personalausweis / Reisepass mit, da diese entwertet und ausgetragen werden müssen. Auf Wunsch geben wir Ihnen den Ausweis als Andenken zurück.

Sollten Sie sich versehentlich nicht rechtzeitig um die Beantragung eines Ausweisdokumentes gekümmert haben, können Sie von uns für die meisten Länder ein vorläufiges Ausweisdokument erhalten.

Personalausweis
Um einen Personalausweis beantragen zu können, müssen Sie 16 Jahre alt sein und in Sundern Ihren Hauptwohnsitz haben.

Bei einer Antragstellung unter 16 Jahren werden die Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten sowie deren Ausweise benötigt. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.

Der Antrag wird in Ihrem Beisein ausgefüllt und muss eigenhändig unterschrieben werden, Sie können sich also bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.

Benötigen Sie Ihren Ausweis sofort, erhalten Sie bei uns einen vorläufigen Personalausweis, der drei Monate gültig ist. Gleichzeitig müssen Sie den “endgültigen” Personalausweis beantragen.

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Gebühren

Ausstellung von Personlausweisen
ab 1, November 2010

Gebühr

Antragsteller ab 24 Jahren

28,80 €

Antragsteller unter 24 Jahren

22,80 €

Vorläufiger Personalausweis

10,00 €

Weitere Gebührenregelungen

Gebühr

Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe ober bei der Vollendung des 16. Lebensjahres

gebührenfrei

Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion

6,00 €

Nachträgliches Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion

gebührenfrei

Ändern der PIN (z.B. PIN vergessen)

6,00 €

Ändern der Anschrift bei Umzügen

gebührenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

 gebührenfrei

Entsperren der Online-Ausweisfunktion

6,00 €

Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates

 Festlegung durch den Anbieter

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Benötigte Unterlagen

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Ihren bisherigen Ausweis oder Pass

  • Ihren Kinderreisepass bzw. die Geburtsurkunde

  • Ein biometrisches Passbild aus neuester Zeit mit hellem Hintergrund (siehe Muster-Fototafel der Bundesdruckerei)

  • Bei Antragstellung unter 16 Jahren zusätzlich:
    Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten sowie deren Ausweise. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Frau Elisabeth Neumeister
E-Mail:
Telefon: 02933 / 81-108
zum Kontaktformular

Frau Claudia Eule
E-Mail:
Telefon: 02933 / 81-110
zum Kontaktformular

Herr Michael Geuecke
E-Mail:
Telefon: 02933 / 81-141
zum Kontaktformular

Frau Simone Bartsch
E-Mail:
Telefon: 02933 / 81 - 101
zum Kontaktformular

Frau Michaela Sanderhoff
E-Mail:
Telefon: 02933 / 81 - 110
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