Ihr Anliegen

Anliegen A-Z: Untersuchungsberechtigungsschein

Beschreibung

Jugendliche unter 18 Jahren benötigen zur Berufsausbildung einen Untersuchungsberechtigungsschein für den Arzt nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

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Gebühren

gebührenfrei

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Benötigte Unterlagen

Bei der Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • Persönliche Vorsprache des Antragstellers oder eines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) erforderlich
  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)

Der Untersuchungsberechtigungsschein kann sofort mitgenommen werden. Die Ausstellung ist gebührenfrei.

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Frau Elisabeth Neumeister
E-Mail:
Telefon: 02933 / 81-108
zum Kontaktformular

Frau Claudia Eule
E-Mail:
Telefon: 02933 / 81-110
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Herr Michael Geuecke
E-Mail:
Telefon: 02933 / 81-141
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Frau Simone Bartsch
E-Mail:
Telefon: 02933 / 81 - 101
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Frau Michaela Sanderhoff
E-Mail:
Telefon: 02933 / 81 - 110
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