Ihr Anliegen
Anliegen A-Z: Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen zur Berufsausbildung einen Untersuchungsberechtigungsschein für den Arzt nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Gebühren
gebührenfrei
Benötigte Unterlagen
Bei der Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliche Vorsprache des Antragstellers oder eines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) erforderlich
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann sofort mitgenommen werden. Die Ausstellung ist gebührenfrei.
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau
Elisabeth Neumeister
E-Mail: e.neumeister(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81-108
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Frau
Claudia Eule
E-Mail: c.eule(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81-110
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Herr
Michael Geuecke
E-Mail: m.geuecke(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81-141
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Frau
Simone Bartsch
E-Mail: s.bartsch(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81 - 101
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Frau
Michaela Sanderhoff
E-Mail: michaela.sanderhoff(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81 - 110
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