Ihr Anliegen

Anliegen A-Z: Ausgleichsmaßnahmen

Beschreibung

Bauen in Natur und Landschaft, Eingriff, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Dem "Bauen" - dem Eingriff in Natur und Landschaft - voran geht ein vielschichtiger Planungsprozess, bei dem es heute mehr und mehr erforderlich wird, ökologische Belange zu berücksichtigen: So muss die Planung neben anderen Zielen auch dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln (§ 1 Abs. 5 BauGB). Der Gesetzgeber hat als Instrument die "naturschutzrechtliche Eingriffsregelung" eingeführt. Diese Regelung ist neben der dreistufigen flächendeckenden Landschaftsplanung als ein neues Instrument des modernen Naturschutzrechtes 1975 im Landschaftsgesetz (LG) und 1976 im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verankert worden, mit dem Ziel, den Status - quo von Natur und Landschaft zu erhalten und damit einem weiteren Landschaftsverbrauch entgegen zu wirken.

Abgeleitet aus dem Verursacherprinzip dient die Eingriffsregelung dem Ziel, zu verhindern, dass die Belange von Natur und Landschaft hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes nachhaltig und erheblich beeinträchtigt werden. Zu diesem Zweck wird der Verursacher eines Eingriffes - der Bauherr - verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft zu unterlassen (Vermeidungs- und Minimierungsgebot) sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen. Es ist zu untersuchen, ob auf die Planung verzichtet werden kann (sog. Null-Variante) oder Standortalternativen möglich sind. Die Gemeinde als Träger der Bauleitplanung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Verpflichtungen.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden vielfach im Zuge der Bauleitplanung durch das Amt für Stadtplanung, Umwetl und Bauordnung oder privat geplant.Die Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird auf privaten und öffentlichen Flächen durchgeführt.

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Herr Michael Schäfer
E-Mail:
Telefon: 02933 / 81-179
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Herr Lars Ohlig
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Herr Dieter Leser
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