Jugendhilfeausschuss
Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss ist insbesondere zuständig für die Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie für Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe, für die Jugendhilfeplanung sowie die Förderung der freien Jugendhilfe.
Des weiteren ist er zuständig für die Kinderspielplätze einschließlich Planung, Bau und Unterhaltung dieser Einrichtungen und für die Förderung der Einrichtungen freier Träger.
In seinen Zuständigkeitsbereich fallen folgende Produktgruppen:
- Kindertagesbetreuung (mit Kindergärten),
- Familienersetzende Hilfen,
- Jugendförderung,
- familienergänzende Hilfen.
Weitere Infos
Die Ausschussmitglieder [mehr]
