Lebenslagen
Organisation: Amt 23 - Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Rathausplatz 1
59846 Sundern (Sauerland)
Wirtschaftsförderung
Der Amtsleiter ist Ansprechpartner für die heimische Wirtschaft und Koordinierungsstelle für die Wirtschaftsförderung in der Stadt Sundern.
Liegenschaften
Ankauf von Grundstücken und Bereitstellung von Wohnbauflächen im Verfügungsrecht
Erworben werden Grundstücke für öffentliche Zwecke, wie z.B. Straßen- und Wegeflächen, für die Baulandbevorratung, Flächen für Kinderspielplätze, Grünflächen einschließlich ökologischer Ausgleichsflächen etc..
Vor der Ausweisung von Baulandflächen werden mit den betroffenen Eigentümern Verhandlungen über die Bereitschaft zur Abgabe von Baulandflächen geführt und entsprechende vertragliche Regelungen getroffen.
Wer für den Neubau bzw. den Erwerb von vorhandenem Wohnungseigentum oder die Modernisierung von Wohnraum öffentliche Wohnungsbaumittel beanspruchen möchte, sollte sich zwecks ausführlicher Beratung und Antragstellung an den Hochsauerlandkreis, Abt. Wohnbauförderung, in Brilon (Tel. 02961/940) wenden.
Sämtliche Förderprogramme, Broschüren, Informationsveranstaltungen und Antragsformulare bietet ebenfalls das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport (MSWKS NRW) im Internet unter der Adresse: www.mswks.nrw.de an.
Verkauf und Vergabe im Erbbaurecht von Bauland- und Gewerbeflächen
Verkauft und im Erbbaurecht vergeben werden Bauland- und Gewerbeflächen, die im Eigentum der Stadt Sundern stehen bzw. über die der Stadt Sundern ein Vergaberecht eingeräumt wurde.
Hinzu kommt die Verwaltung der städtischen Jagdpachtangelegenheiten.
Verwaltung der städtischen Grundbesitzungen (unbebaut)
Im Eigentum der Stadt Sundern stehende Flächen werden an Privateigentümer verpachtet, ebenso werden für den öffentlichen Bedarf benötigte Flächen durch die Stadt Sundern angepachtet. Wer am Erwerb von städtischen Restparzellen interessiert ist, ist hier an der richtigen Adresse. Hinzu kommt die Vergabe von städtischen Flächen für die Durchführung von Veranstaltungen.
Fehlbelegungsabgabe
Die Festsetzung von Ausgleichszahlungen für öffentlich geförderten Wohnraum wird überprüft um eine Fehlsubventionierung im sozialen Wohnungsbau zu vermeiden.
Wohngeld
Gewährt wird eine der wichtigsten staatlichen Sozialleistungen, das Wohngeld. Mit dem Wohngeld soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Einkommen und Miete bzw. Hausbelastung erreicht werden.
| Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
|---|---|---|
| Montag | 08:30 - 12:30 | 14:00 - 16:00 |
| Mittwoch | 08:30 - 12:30 | |
| Donnerstag | 08:30 - 12:30 | 14:00 - 17:00 |
| Freitag | 08:30 - 12:30 | |
| Hinweis | Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung | |
übergeordnete Organisationseinheit: Fachbereich 3: Wirtschaftsförderung / Liegenschaften / Gebäudewirtschaft
Dienstleistungen:
- Ausgleichszahlung
- Bauplätze (= Immobilienservice)
- Bodenordnung (= Umlegungsverfahren)
- Bodenrichtwerte (= Verkehrswertgutachten)
- Gewerbeflächen (= Immobilienservice)
- Gutachterausschuss (= Verkehrswertgutachten)
- Immobilienservice
- Jagdpacht/Jagdgenossenschaft
- Kaufpreissammlung (= Verkehrswertgutachten)
- Lastenzuschuss (= Wohngeld)
- Mietzuschuss (= Wohngeld)
- Pachten
- Sozialer Wohnungsbau
- Umlegungsverfahren
- Verkehrswertgutachten
- Wirtschaftsförderung
- Wohnberechtigungsschein
- Wohngeld
- Wohngrundstücke (= Immobilienservice)
- Wohnungsvermittlung (= Wohnberechtigungsschein)
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