Lebenslagen

Organisation: Amt 23 - Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften

Hausanschrift:
Rathausplatz 1
59846 Sundern (Sauerland)

Wirtschaftsförderung

 

Der Amtsleiter ist Ansprechpartner für die heimische Wirtschaft und Koordinierungsstelle für die Wirtschaftsförderung in der Stadt Sundern.

 

 

Liegenschaften



Ankauf von Grundstücken und Bereitstellung von Wohnbauflächen im Verfügungsrecht


Erworben werden Grundstücke für öffentliche Zwecke, wie z.B. Straßen- und Wegeflächen, für die Baulandbevorratung, Flächen für Kinderspielplätze, Grünflächen einschließlich ökologischer Ausgleichsflächen etc..

Vor der Ausweisung von Baulandflächen werden mit den betroffenen Eigentümern Verhandlungen über die Bereitschaft zur Abgabe von Baulandflächen geführt und entsprechende vertragliche Regelungen getroffen.

 

Wer für den Neubau bzw. den Erwerb von vorhandenem Wohnungseigentum oder die Modernisierung von Wohnraum öffentliche Wohnungsbaumittel beanspruchen möchte, sollte sich zwecks ausführlicher Beratung und Antragstellung an den Hochsauerlandkreis, Abt. Wohnbauförderung, in Brilon (Tel. 02961/940) wenden.


Sämtliche Förderprogramme, Broschüren, Informationsveranstaltungen und Antragsformulare bietet ebenfalls das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport (MSWKS NRW) im Internet unter der Adresse: www.mswks.nrw.de an.

 

 

Verkauf und Vergabe im Erbbaurecht von Bauland- und Gewerbeflächen


Verkauft und im Erbbaurecht vergeben werden Bauland- und Gewerbeflächen, die im Eigentum der Stadt Sundern stehen bzw. über die der Stadt Sundern ein Vergaberecht eingeräumt wurde.


Hinzu kommt die Verwaltung der städtischen Jagdpachtangelegenheiten.

 

 

Verwaltung der städtischen Grundbesitzungen (unbebaut)


Im Eigentum der Stadt Sundern stehende Flächen werden an Privateigentümer verpachtet, ebenso werden für den öffentlichen Bedarf benötigte Flächen durch die Stadt Sundern angepachtet. Wer am Erwerb von städtischen Restparzellen interessiert ist, ist hier an der richtigen Adresse. Hinzu kommt die Vergabe von städtischen Flächen für die Durchführung von Veranstaltungen.

 

 

Fehlbelegungsabgabe


Die Festsetzung von Ausgleichszahlungen für öffentlich geförderten Wohnraum wird überprüft um eine Fehlsubventionierung im sozialen Wohnungsbau zu vermeiden.

 

 

Wohngeld


Gewährt wird eine der wichtigsten staatlichen Sozialleistungen, das Wohngeld. Mit dem Wohngeld soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Einkommen und Miete bzw. Hausbelastung erreicht werden.

 

Leitung: Herr Hermann Vornweg

Sprechzeiten:
Wochentag Vormittags Nachmittags
Montag 08:30 - 12:30 14:00 - 16:00
Mittwoch 08:30 - 12:30  
Donnerstag 08:30 - 12:30 14:00 - 17:00
Freitag 08:30 - 12:30  
Hinweis Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung



übergeordnete Organisationseinheit:
Fachbereich 3: Wirtschaftsförderung / Liegenschaften / Gebäudewirtschaft

Dienstleistungen:

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