Lebenslagen
Anliegen A-Z: Abgeschlossenheitsbescheinigung
Beschreibung
Es ist möglich, in Gebäuden auf einem Grundstück Teileigentum zu bilden.
Das Teileigentum bedarf einer grundbuchlichen Sicherung. Das Teileigentum kann nur in das Grundbuch eingetragen werden, wenn durch das Bauordnungsamt bescheinigt wird, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind.
Bei gegebener Abgeschlossenheit erhalten Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Benötigte Unterlagen
Legen Sie zur Erlangung der Bescheinigung Lageplan, Grundrißzeichnungen, Nutzflächenberechnungen vor, in denen die Zugehörigkeit der einzelnen Räume, Garagen und Stellplätze eindeutig (z. B. durch Ziffern, Buchstaben ...) gekennzeichnet sind.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Wohnungseigentumsgesetz
Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Herr
Martin Bender
E-Mail: m.bender(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81- 173
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Herr
Bernd Feldmann
E-Mail: b.feldmann(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81- 174
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