Lebenslagen
Anliegen A-Z: Hundesteuer
Beschreibung
Versteuert wird das Halten eines Hundes im Stadtgebiet. Grundlage hierfür ist die städtische Hundesteuersatzung.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhanden kommt oder verstirbt.
Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
Gebühren
Die Stadt Sundern erhebt Hundesteuer wie folgt:
Stand: 9. März 2011
Anzahl der Hunde | Steuer je Jahr |
|---|---|
1. Hund | 85,00 € |
ab 2. Hund | je Hund 97,00 € |
ab 3. Hund | je Hund 109,00 € |
ein gefährlicher Hund | 510,00 € |
zwei oder mehr gefährliche Hunde | je Hund 654,00 € |
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Hundesteuersatzung der Stadt Sundern
- Landeshundegesetz LHundeG NRW
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartnerin
Frau
Sandra Schmidt
E-Mail: s.schmidt(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81-153
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