Lebenslagen

Anliegen A-Z: Hundesteuer

Beschreibung

Versteuert wird das Halten eines Hundes im Stadtgebiet. Grundlage hierfür ist die städtische Hundesteuersatzung.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhanden kommt oder verstirbt.

Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.

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Gebühren

Die Stadt Sundern erhebt Hundesteuer wie folgt:

Stand: 9. März 2011

Anzahl der Hunde

Steuer je Jahr

1. Hund

85,00 €

ab 2. Hund

je Hund 97,00 €

ab 3. Hund

je Hund 109,00 €

ein gefährlicher Hund

510,00 €

zwei oder mehr gefährliche Hunde

je Hund 654,00 €

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartnerin

Frau Sandra Schmidt
E-Mail:
Telefon: 02933 / 81-153
zum Kontaktformular

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