Lebenslagen

Organisation: Fachbereich 5: Jugend

Hausanschrift:
Rathausplatz 1
59846 Sundern (Sauerland)

Rechtsgrundlage für das Handeln der Stadt Sundern als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), eingebunden in das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII). Wesensmerkmale und tragende Prinzipien der Jugendhilfe sind die Respektierung des Elternrechts sowie der Person des Kindes bzw. Jugendlichen, Förderung der elterlichen Erziehung einschl. Unterstützung der Erziehung in der Familie. Weitere Aufgaben der Jugendhilfe ist der Jugendschutz sowie die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern, um so die Pluralität der Angebote sicherzustellen.

Neben der Gewährung von freiwilligen Zuschüssen an freie Kindergartenträger sind Art und Umfang der Leistungen im Bereich der städt. Jugendarbeit im Gesetz nicht genau definiert, insofern unterliegen sie der freien Ermessensentscheidung. Darüber hinaus ist eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit notwendig, um fortlaufend über das Leistungsangebot zu informieren.

Leitung: Herr Klaus Pingel

Sprechzeiten:
Wochentag Vormittags Nachmittags
Montag 08:30 - 12:30 14:00 - 16:00
Mittwoch 08:30 - 12:30  
Donnerstag 08:30 - 12:30 14:00 - 17:00
Freitag 08:30 - 12:30  
Hinweis Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung



übergeordnete Organisationseinheit:
Bürgermeister, Dezernent I

Dienstleistungen:

Elemente 1 bis 22 von 22

Serviceinformationen

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