Lebenslagen

Anliegen A-Z: Kindergeld

Beschreibung

Das Kindergeld

wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt:

  • für das erste und zweite Kind monatlich 164 €
  • für das dritte Kind monatlich 170 €
  • für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 195 €


Kindergeld gibt es grundsätzlich

  • für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
  • für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr,
  • für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten die oben genannten Regelungen für Kinder in Ausbildung.

Das Kindergeld für ein Kind über 18 Jahre entfällt bei eigenem Kindeseinkommen ab 7.680 € im Jahr.

Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit.

Zuständig für den Bereich der Stadt Sundern ist die:

Agentur für Arbeit
- Familienkasse -
59872 Meschede

Tel. 01801 / 546337
(Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend)
Fax: 0291 / 204499

Informationen aus "erster Hand" erhalten Sie daher von der genannten Behörde. Vordrucke und Informationsmaterial halten wir jedoch für Sie auch in unserem Bürgerbüro bereit

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Bundeskindergeldgesetz

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