Lebenslagen

Anliegen A-Z: Grundsteuer

Beschreibung

Die Grundsteuer wird erhoben nach den Festsetzungen im Einheitswert- bzw. Grundsteuermeßbescheid des Finanzamtes für jedes Grundstück in Sundern. Dieser Bescheid enthält einen "Meßbetrag", auf den die Stadt einen Hebesatz anwendet.

Der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) beträgt:

249 %


Der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer B (alle sonstigen Grunstücke) beträgt:

442 %

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Formulare

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner

Herr Hartmut Blome
E-Mail:
Telefon: 02933 / 81 - 151
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