Lebenslagen
Anliegen A-Z: Grundsteuer
Beschreibung
Die Grundsteuer wird erhoben nach den Festsetzungen im Einheitswert- bzw. Grundsteuermeßbescheid des Finanzamtes für jedes Grundstück in Sundern. Dieser Bescheid enthält einen "Meßbetrag", auf den die Stadt einen Hebesatz anwendet.
Der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) beträgt:
249 %
Der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer B (alle sonstigen Grunstücke) beträgt:
442 %
Formulare
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Herr
Hartmut Blome
E-Mail: h.blome(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81 - 151
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