Die Grundsteuer wird erhoben nach den Festsetzungen im Einheitswert- bzw. Grundsteuermeßbescheid des Finanzamtes für jedes Grundstück in Sundern. Dieser Bescheid enthält einen "Meßbetrag", auf den die Stadt einen Hebesatz anwendet.
Der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) beträgt:
249 %
Der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer B (alle sonstigen Grunstücke) beträgt:
442 %




