Lebenslagen
Anliegen A-Z: Bauüberwachung
Beschreibung
Während der Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens überprüft das Bauordnungsamt die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten, der am Bau Beteiligten.
Bei Vorhaben, die im vereinfachten Genehmigungsverfahren genehmigt werden, kann das Bauordnungsamt auf die Bauüberwachung verzichten.
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Herr
Manfred Groß
E-Mail: m.gross(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81-239
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Herr
Bernd Feldmann
E-Mail: b.feldmann(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81- 174
zum Kontaktformular
Herr
Martin Bender
E-Mail: m.bender(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81- 173
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