Lebenslagen

Anliegen A-Z: Bauüberwachung

Beschreibung

Während der Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens überprüft das Bauordnungsamt die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten, der am Bau Beteiligten.

Bei Vorhaben, die im vereinfachten Genehmigungsverfahren genehmigt werden, kann das Bauordnungsamt auf die Bauüberwachung verzichten.

Seitenanfang


Zuständige Organisationseinheit(en)

Seitenanfang


Ansprechpartner(innen)

Herr Manfred Groß
E-Mail:
Telefon: 02933 / 81-239
zum Kontaktformular

Herr Bernd Feldmann
E-Mail:
Telefon: 02933 / 81- 174
zum Kontaktformular

Herr Martin Bender
E-Mail:
Telefon: 02933 / 81- 173
zum Kontaktformular

Seitenanfang

Seiten mit ähnlichen Themen:

Serviceinformationen

Folgende Seiten wurden häufig aufgerufen