Lebenslagen
Anliegen A-Z: Grundstückszufahrten
Beschreibung
Im Zuge der Errichtung von Stellplätzen und Garagen auf Grundstücken, die an bereits endgültig ausgebaute Straßen angrenzen, sind oftmals die noch fehlenden Zufahrten anzulegen bzw. bereits vorhandene Zufahrten zu erweitern.
Die Kosten z. B. für das Absenken der Hochborde, die Verlegung von geeignetem Pflaster oder die Beseitigung von Pflanzbeeten sind nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes von den Verursachern zu übernehmen.
Die Bordsteine werden von der Stadt gestellt.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Straßen- und Wegegesetz
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Herr
Matthias Reers
E-Mail: m.reers(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933/81 - 232
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