Lebenslagen

Anliegen A-Z: Grundstückszufahrten

Beschreibung

Im Zuge der Errichtung von Stellplätzen und Garagen auf Grundstücken, die an bereits endgültig ausgebaute Straßen angrenzen, sind oftmals die noch fehlenden Zufahrten anzulegen bzw. bereits vorhandene Zufahrten zu erweitern.

Die Kosten z. B. für das Absenken der Hochborde, die Verlegung von geeignetem Pflaster oder die Beseitigung von Pflanzbeeten sind nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes von den Verursachern zu übernehmen.

Die Bordsteine werden von der Stadt gestellt.

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Straßen- und Wegegesetz

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner

Herr Matthias Reers
E-Mail:
Telefon: 02933/81 - 232
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