Lebenslagen
Anliegen A-Z: Bauzustandsbesichtigung
Beschreibung
Bei genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen sind vom Bauordnungsamt Bauzustandsbesichtigungen durchzuführen. Dieses muss im Rahmen der Bauüberwachung nach der Fertigstellung des Rohbaues und der endgültigen Fertigstellung erfolgen.
Mit der Baugenehmigung erhalten Sie die hierzu erforderlichen Formulare.
Bitte unterschreiben Sie diese und senden Sie diese rechtzeitig an das Bauaufsichtsamt.
Bitte halten Sie bei der Bauzustandsbesichtigung die in der Baugenehmigung aufgeführten notwendigen Nachweise bereit.
Bei Vorhaben, die im vereinfachten Genehmigungsverfahren genehmigt werden, kann die Bauaufsichtsbehörde auf die Bauzustandsbesichtigungen verzichten.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
- Landesbauordnung (BauO NRW) - - Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Herr
Manfred Groß
E-Mail: m.gross(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81-239
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Herr
Bernd Feldmann
E-Mail: b.feldmann(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81- 174
zum Kontaktformular
Herr
Martin Bender
E-Mail: m.bender(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81- 173
zum Kontaktformular

