Alle Menschen, die nicht erwerbsfähig sind, und die ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften nicht selbst sicher stellen können, haben einen Anspruch auf Hilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Außerdem kann nach diesem Gesetz Hilfe in verschiedensten anderen Lebenslagen gewährt werden. Hier eine kurze Übersicht:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfen in anderen besonderen Lebenslagen
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