Straßenbau
Zu den Maßnahmen des Straßenbaues zählen der Neubau als auch die Erweiterung, Verbesserung oder grundlegende Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen. Das Tiefbauamt erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Planungsamt zunächst Ausbaupläne. Diese werden mit den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke, welche später Erschließungsbeiträge oder Straßenbaubeiträge zahlen müssen, in einem nichtöffentlichen Anliegergespräch erörtert und abgestimmt.
Erschließungsbeiträge/Straßenbaubeiträge
Für die erstmalige Anlegung von Straßen, Wegen, Plätzen, Lärmschutzanlagen, selbständigen Anlagen zum Parken sowie selbständigen Grünanlagen erhebt die Stadt Sundern Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches.
Wenn die Erschließung auf einen Dritten übertragen worden ist (z.B. Bauträger), werden die Erschließungsbeiträge in der Regel zusammen mit dem Kaufpreis an den Dritten gezahlt. Eine Beitragserhebung per Bescheid durch die Stadt ist in diesem Fall nicht möglich.
Beim späteren Zweitausbau (grundlegende Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung) einer Erschließungsanlage fallen Straßenbaubeiträge gem. § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen an.
Sowohl bei der Ermittlung des Erschließungsbeitrages als auch der Straßenbaubeiträge werden die erschlossenen Grundstücksflächen zugrunde gelegt. Dabei werden die Art und das Maß der Nutzung durch entsprechende Zu- oder Abschläge berücksichtigt. Eine Verteilung nach Frontmetern, wie früher einmal üblich, erfolgt nicht.
Straßenbeleuchtung
... schon Diogenes, der berühmte kynische Philosoph ging mit einer Laterne umher ... .
In Sundern - einschließlich der Ortsteile brennen jede Nacht 3.400 Straßenlaternen, so dass Diogenes sicherlich "Erleuchtung" gefunden hätte. Jährlich kommen zudem 50 - 70 Leuchten dazu.
Das Ein- und Ausschalten der Straßenbeleuchtung erfolgt übrigens über einen Dämmerungsschalter. Die Stromkosten sowie das Unterhaltungsentgelt summieren sich dabei jährlich auf ca. 285.000 €.
Auszug aus dem Straßenbeleuchtungsvertrag:
- Betrieb und Unterhaltung
- die turnusmäßige Kontrolle wird 6 mal im Jahr durchgeführt;
- die Leuchtenreinigung und der Lampenersatz erfolgen alle 3 Jahre;
- der Anstrich von Leuchtstellenteilen wird in der Regel alle 10 Jahre vorgenommen;
- der Inspektionsturnus beträgt im Regelfall für die
- baulichen Anlagen -Seilanlagen-: 1 Jahr
- sonstige baulichen Anlagen: 3 Jahre
- lichttechnische Bauteile: 3 Jahre
- elektronische Bauteile: 6 Jahre
- Isolationsmessungen: 12 Jahre.
- Die Beseitigung von größeren Störungen, die im Zuge der turnusmäßigen Kontrollen festgestellt werden, erfolgt innerhalb einer Woche.




