Lebenslagen
Organisation: Amt 61 - Amt für Stadtplanung, Umwelt und Bauordnung
Rathausplatz 1
59846 Sundern (Sauerland)
Stadtplanung
Vorrangiges Ziel dieses Amtes ist es, die städtebauliche Entwicklung in Sundern zu lenken. Auf Grundlage über-regionaler Entwicklungsplanungen (Landes- und Gebietsentwicklungsplan) werden gemeindliche städtebauliche Ziele durch Darstellung im Flächennutzungsplan und im Rahmen verbindlicher Bauleitpläne, wie Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne und sonstige Satzungen, gesichert. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu bilden vornehmlich das Baugesetzbuch und die Bodennutzungsverordnung. Zu den jeweiligen Bauleitplanungen ist ein ökologischer Fachbeitrag in Form eines Umweltberichtes zu erstellen. Alle Planungen erfolgen unter intensiver Einbeziehung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, um alle Interessen zu erfassen und im Rahmen des Abwägungsgebotes zu berücksichtigen. Fachbehörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange und alle Nachbargemeinden werden ebenfalls frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen. Für die ländlich strukturierten Orte im Stadtgebiet Sundern ist eine den jeweiligen Bedürfnissen angepasste Dorfentwicklungsplanung unerlässlich, die Voraussetzung für alle Dorferneuerungsmaßnahmen ist. Mittels Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen lässt sich das jeweilige Dorfbild hinsichtlich seiner prägenden städtebaulichen Besonderheiten erhalten und fortentwickeln.
Umwelt
Umweltschutz bei der Stadt Sundern ist eine interdisziplinäre und ämterübergreifende Aufgabe. Inhalte sind u.a. landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP) im Zuge von Einzelmaßnahmen, Objektplanungen, Umsetzungen des Landschaftsplans, Förderanträge Natur und Landschaft, Stellungnahmen zu landwirtschaftlichen Bodenverbesserungsmaßnahmen sowie Bodendeponien einschl. Abgrabungsflächen, Bearbeitung von Beschwerden zu Arten- und Biotopenschutzbelangen sowie allgemeiner Umweltschutzbeschwerden, Koordination der Wahrnehmung von Aufgaben als Gewässerschutzbeauftragter (GSB) und Umweltschutzbeauftragter (USB).
Bauordnung
Zum Aufgabenbereich der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Sundern gehört in erster Linie die Prüfung und Entscheidung über Bauvoranfragen, Bauanträge sowie von Anträgen auf Grundstücksteilungen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Da es für Bauwillige im Vorfeld nicht immer einfach ist, die vielfältigen rechtlichen und technischen Anforderungen zu überschauen, die bei der Planung und Verwirklichung eines Bauvorhabens zu beachten sind, sollte man sich frühzeitig der fachkundigen Hilfe der Mitarbeiter dieses Amtes bedienen und sich eingehend beraten lassen.
| Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
|---|---|---|
| Montag | 08:30 - 12:30 | 14:00 - 16:00 |
| Mittwoch | 08:30 - 12:30 | |
| Donnerstag | 08:30 - 12:30 | 14:00 - 17:00 |
| Freitag | 08:30 - 12:30 | |
| Hinweis | Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung | |
übergeordnete Organisationseinheit: Fachbereich 7: Planung, Umwelt und Bauordnung
Dienstleistungen:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Altlasten
- Altlastverdacht (= Altlasten)
- Altstandorte (= Altlasten)
- Ausgleichsmaßnahmen
- Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
- Bauabnahme (= Bauzustandsbesichtigung)
- Bauberatung
- Baugenehmigung
- Bauüberwachung
- Bauvoranfrage (= Vorbescheid)
- Bauzustandsbesichtigung
- Bebauungsplan
- Bußgelder
- Denkmalschutz, -pflege und -förderung
- Energieberatung (= Umweltberatung)
- Entwicklungsplanung (= Stadtentwicklung)
- Flächennutzungsplan
- Grenzregelungen (= Teilungsgenehmigung)
- Grundstückskaufvertrag (= Vorkaufsrechtsbescheinigung)
- Grundstücksteilungen (= Teilungsgenehmigung)
- Hausnummer
- Landschaftsschutz (= Naturschutz)
- Müllkippen (= Altlasten)
- Naturschutz
- Nichtausübung des Vorkaufrechts (= Vorkaufsrechtsbescheinigung)
- Ordnungswidrigkeit (= Bußgelder)
- Stadtentwicklung
- Stadtgrün (= Naturschutz)
- Teilungsgenehmigung
- Umweltberatung
- Umweltschutz (= Umweltberatung)
- Umweltverschmutzung (= Umweltberatung)
- Vorbescheid
- Vorkaufsrechtsbescheinigung
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