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Anliegen A-Z: Blinden- und Gehörlosengeld

Beschreibung

In Nordrhein-Westfalen erhalten Blinde, hochgradig Sehschwache und Gehörlose eine finanzielle Unterstützung nach dem „Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)“.

Die Leistungen werden vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster gewährt.

Die Anträge erhalten Sie im Rathaus der Stadt Sundern. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Antragstellung.

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartnerin

Frau Karin Boike
E-Mail:
Telefon: 02933 / 81-160
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