Lebenslagen
Anliegen A-Z: Blinden- und Gehörlosengeld
Beschreibung
In Nordrhein-Westfalen erhalten Blinde, hochgradig Sehschwache und Gehörlose eine finanzielle Unterstützung nach dem „Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)“.
Die Leistungen werden vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster gewährt.
Die Anträge erhalten Sie im Rathaus der Stadt Sundern. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau
Verena Kleffner
E-Mail: v.kleffner(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81 - 257
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Frau
Karin Boike
E-Mail: k.boike(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81-160
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Frau
Monika Rademacher
E-Mail: m.rademacher(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81 - 163
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