In Nordrhein-Westfalen erhalten Blinde, hochgradig Sehschwache und Gehörlose eine finanzielle Unterstützung nach dem „Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)“.
Die Leistungen werden vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster gewährt.
Die Anträge erhalten Sie im Rathaus der Stadt Sundern. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Antragstellung.




