Lebenslagen

Anliegen A-Z: Rundfunkgebührenbefreiung

Beschreibung

Befreiung von der Rudnfunk- und Fernsehgebühr

Zum 1. April 2005 hat sich das Verwaltungsverfahren bei der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht geändert.

Die Gebühreneinzugszentrale in Köln (GEZ) ist seit dem für die Befreiung zuständig.  

Einen Vordruck können Sie hier auf dieser Seite abrufen (siehe Formulare) und ausfüllen oder auf der Webseite der GEZ; dieses Formular erhalten Sie aber auch im Bürgerbüro der Stadt Sundern.

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 5 der Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht NW

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Frau Elisabeth Neumeister
E-Mail:
Telefon: 02933 / 81-108
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Frau Claudia Eule
E-Mail:
Telefon: 02933 / 81-110
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Herr Michael Geuecke
E-Mail:
Telefon: 02933 / 81-141
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Frau Simone Bartsch
E-Mail:
Telefon: 02933 / 81 - 101
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Frau Michaela Sanderhoff
E-Mail:
Telefon: 02933 / 81 - 110
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