Lebenslagen
Anliegen A-Z: Rundfunkgebührenbefreiung
Beschreibung
Befreiung von der Rudnfunk- und Fernsehgebühr
Zum 1. April 2005 hat sich das Verwaltungsverfahren bei der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht geändert.
Die Gebühreneinzugszentrale in Köln (GEZ) ist seit dem für die Befreiung zuständig.
Einen Vordruck können Sie hier auf dieser Seite abrufen (siehe Formulare) und ausfüllen oder auf der Webseite der GEZ; dieses Formular erhalten Sie aber auch im Bürgerbüro der Stadt Sundern.
Formulare
- 50.001 Merkblatt zur Rundfunkgebührenbefreiung
- 50.002 Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
§ 5 der Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht NW
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau
Elisabeth Neumeister
E-Mail: e.neumeister(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81-108
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Frau
Claudia Eule
E-Mail: c.eule(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81-110
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Herr
Michael Geuecke
E-Mail: m.geuecke(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81-141
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Frau
Simone Bartsch
E-Mail: s.bartsch(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81 - 101
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Frau
Michaela Sanderhoff
E-Mail: michaela.sanderhoff(at)stadt-sundern.de
Telefon: 02933 / 81 - 110
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