Lebenslagen
Organisation: Amt 51 - Jugendamt
Rathausplatz 1
59846 Sundern (Sauerland)
Das Jugendamt der Stadt Sundern hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche in einer Umgebung aufwachsen können, in der sie sich wohl fühlen und in der sie die Chance erhalten, sich zu selbstständigen, verantwortungsvollen Persönlichkeiten zu entwickeln. Als Rechtsgrundlage dient dem Jugendamt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Wesensmerkmale und tragende Prinzipien der Jugendhilfe sind die Respektierung des Elternrechts sowie der Person des Kindes bzw. des Jugendlichen ebenso, wie die Förderung der elterlichen Erziehung einschließlich der Unterstützung der Erziehung in der Familie. Weitere Aufgaben der Jugendhilfe ist die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen und freien Trägern, um so die Pluralität der Angebote sicherzustellen.
Im Einzelnen erfüllt das Jugendamt Sundern in folgenden unterschiedlichen Bereichen seine Aufgaben und Ziele:
- Kindertagesbetreuung
Gemäß § 24 KJHG hat ein Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr an bis zur Schulpflicht Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. Insbesondere für die Betreuung von Kindern bis zum 2. Lebensjahr werden im Bedarfsfall Tagespflegepersonen (Tagesmütter) durch das Jugendamt vermittelt.
Tagespflege ist vor allem für berufstätige Eltern bzw. Alleinerziehende eine Ergänzung und Alternative zum Betreuungsangebot in den Kindergärten.
Neben der Vermittlung bietet das Jugendamt Qualifizierungsmaßnahmen für Bewerberinnen an, die Kinder im Rahmen der Tagespflege betreuen möchten.
Die Kosten für den Einsatz einer Tagesmutter können je nach Einkommenssituation der Eltern des Kindes vom Jugendamt bezuschusst bzw. übernommen werden. - Familienersetzende Maßnahmen
Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung). Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall. Dies kann im Rahmen so genannter familienersetzender Hilfe in Abstimmung mit allen am Hilfeplanver-fahren Beteiligten auch bedeuten, das Kind oder den Jugendlichen vorübergehend oder für einen begrenzten Zeitraum aus dem familiären Umfeld herauszunehmen und anderweitig unterzubringen.
Ziel der Hilfe ist es, das Kind bzw. dem Jugendlichen im Altersleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten zu fördern und die Erziehungsbedingungen zu verbessern, um eine Rückführung in die Familie zu erreichen oder aber die selbstständige Lebensgestaltung vorzubereiten.
- Jugendförderung
Die Jugendhilfe umfasst Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien. Leis-tungen der Jugendhilfe sind u.a. Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§§ 11-14 KJHG). Die Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen freien Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.
Als Teil des Jugendamtes hat das Jugendbüro die Aufgabe Freizeit-, Kultur-, und Bildungsangebote für Kin-der und Jugendliche zu erstellen. Informationen dazu: Jugendbüro der Stadt Sundern 02933/81-112.
- Familienergänzende Hilfen
Hierbei handelt es sich im Einzelnen um;
- ambulante Erziehungshilfen für Kinder, Jugendliche und Eltern durch Einsatz von Fachkräften im häuslichen Bereich;
- Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft, Trennung, Scheidung durch das Jugendamt und durch freie Träger;
- Beteiligung im Familien- und Vormundschaftsgerichtsverfahren einschließlich der Durchführung der Beistandsschaften.
| Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
|---|---|---|
| Montag | 08:30 - 12:30 | 14:00 - 16:00 |
| Mittwoch | 08:30 - 12:30 | |
| Donnerstag | 08:30 - 12:30 | 14:00 - 17:00 |
| Freitag | 08:30 - 12:30 | |
| Hinweis | Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung | |
übergeordnete Organisationseinheit: Fachbereich 5: Jugend
Dienstleistungen:
- Alleinerziehung (= Unterhaltsvorschuss)
- Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften
- Beratungstelle für Kinder (= Kindertelefon)
- Bolzplätze (= Spiel- und Bolzplätze)
- Hort (= Kindertageseinrichtungen)
- Hüpfburg (= Jugendarbeit)
- Jugendarbeit
- Jugendhilfeplanung
- Jugendschutzkontrolle (= Jugendarbeit)
- Kindergarten (= Kindertageseinrichtungen)
- Kinderspielplatz (= Spiel- und Bolzplätze)
- Kindertageseinrichtungen
- Kindertelefon
- Kindesunterhalt (= Unterhaltsvorschuss)
- Pflegschaften (= Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften)
- Sorgentelefon (= Kindertelefon)
- Soziale Dienste
- Spiel- und Bolzplätze
- Tagesstätte (= Kindertageseinrichtungen)
- Unterhaltsvorschuss
- Vaterschaftsfeststellungen (= Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften)
- Vormundschaften (= Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften)
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