Lebenslagen

Organisation: Amt 66 - Tiefbauamt

Hausanschrift:
Rathausplatz 1
59846 Sundern (Sauerland)

Straßen- und Wegebau, Fußwege, Radwege

  1. Errichtung von Erschließungsanlagen in Neubaugebieten einschließlich Gehwege, Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung
  2. Anlegung von Fußwegen innerhalb und außerhalb von Baugebieten
  3. Radwegeplanung- und bau, Mitwirkung bei überörtlichen Anlagen
  4. Ausbau von Straßen und Wegen zu Erschließungsstraßen
  5. Erweiterung und Erneuerung von vorhandenen Straßen und Wegen

 

Straßenbeleuchtung
Erweiterung, Erneuerung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung an Straßen, Wegen und Plätzen, Abrechnung der Straßenbeleuchtungskosten

 

Unterhaltung von Straßen, Wegen, Parkplätzen, Fußwegen, Radwegen, Wirtschaftswegen im Außenbereich, Grünanlagen, Gewässern, Brückenbauwerken
Die Unterhaltung an den vorgenannten Anlagen werden unter Mitwirkung des Baubetriebsamtes durchgeführt. Größere Instandsetzungsmaßnahmen werden ausgeschrieben und vergeben.

 

Straßenreinigung und Winterdienst
Die Straßenreinigung für Hauptverkehrsstraßen wird im Auftrag der Stadt durch eine Firma durchgeführt. Für das übrige Straßennetz sind die Anlieger selbst verpflichtet, die Reinigung der Fahrbahnen und Gehwege durchzuführen. In Straßen mit maschineller Straßenreinigung erhebt die Stadt Straßenreinigungsgebühren.
Der Winterdienst auf den Straßen wird durch Mitarbeiter des Baubetriebsamtes oder in einigen Ortsteilen durch beauf-tragte Unternehmen durchgeführt. Hierfür erhebt die Stadt Winterdienstgebühren, die jährlich den tatsächlichen Kosten angepasst werden.
Für den Winterdienst auf Gehwegen sind die jeweiligen Grundstückseigentümer zuständig.

Sanierung, Stellplatzablösung 
Für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten(z, Zt. Ortskern Sundern) erhebt die Stadt Ausgleichsbeträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches. Die Erlöse fließen in die Gesamtfinanzierung der Sanierung ein.

Sofern für Bauvorhaben nicht genügend eigene Fahrzeugeinstellplätze nachgewiesen werden können, besteht im Einzelfall nach vorheriger Zustimmung des Umwelt- und Planungsausschusses die Möglichkeit Stellplätze entsprechend der Stellplatzsatzung abzulösen.

 

Friedhofswesen
Hierzu gehört die Verwaltung, Organisation und finanzielle Abwicklung des gesamten Friedhofswesens, z.B. Anmeldung von Beerdigungen, Anträge auf Grabeinebnungen, Friedhofspflege. Auf eine intensive Beratung der Hinterbliebenen in friedhofs- und gebührenrechtlichen Fragen wird besonders Wert gelegt.

 

"Unser Dorf soll schöner werden", Dorferneuerungsmaßnahmen
Organisation der Wettbewerbe „Unser Dorf soll schöner werden“ für verschiedene Ortsteile, die abwechselnd auf Stadt-, Kreis- und Landesebene stattfinden.
Durchführung und Abwicklung von Dorferneuerungsmaßnahmen einschl. finanzieller Abwicklung durch Zuschüsse, Beiträge u.ä.

Finanzen
Zur Finanzierung vieler der vorgenannten Aufgaben sind Gebühren und Beiträge zu erheben. Hierzu gibt es die verschiedensten Satzungen, z.B. Erschließungsbeitragssatzung, Ausbaubeitragssatzung, Satzung über Straßenreinigung und Winterdienst, Friedhofsgebührensatzung, Stellplatzsatzung.

Leitung: Herr Helmut Schadow

Sprechzeiten:
Wochentag Vormittags Nachmittags
Montag 08:30 - 12:30 14:00 - 16:00
Mittwoch 08:30 - 12:30  
Donnerstag 08:30 - 12:30 14:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 16:00
Hinweis Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung



übergeordnete Organisationseinheit:
Fachbereich 6: Straßen, Grünflächen, Gewässer

Dienstleistungen:

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