Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

 

1. Ich habe Verwandte/Bekannte in der Ukraine und möchte diese gerne zu mir nach Sundern holen. Ist das möglich?

Ja, Sie können Ihre Verwandten/Bekannten aus der Ukraine zu Ihnen nach Deutschland holen. Ukrainische Staatsangehörige können visumfrei für einen Kurzaufenthalt bis zu 90 Tagen in das Bundesgebiet einreisen.

Geflüchtete Personen, die in Sundern Schutz gefunden haben melden sich bitte bei der Stadt Sundern Tel.: 0175 / 33 72 423 (Mo. – Fr. 8:30 – 16:00 Uhr). Wir kümmern uns um alles Weitere.

 

2. Besteht auf Grund der aktuellen Situation in der Ukraine die Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise in Deutschland?

Grundsätzlich halten sich ukrainische Staatsangehörige nach Ihrer visafreien Einreise für zunächst 90 Tage erlaubt im Bundesgebiet auf (siehe Punkt 1).

Basierend auf einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001 wurde aktuell festgelegt, dass eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt werden kann. Diese wird zunächst für ein Jahr befristet und die Ausübung einer Beschäftigung ist erlaubt.

Die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises wird sich in den kommenden Wochen per Telefon/Mail mit den geflüchteten ukrainischen Staatsangehörigen in Verbindung setzen und einen persönlichen Termin vereinbaren. Sie brauchen sich vorab nicht bei der Ausländerbehörde melden.

 

3. Besteht für ukrainische Staatsangehörige nach Ihrer Einreise die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen?

Ja, ukrainische Staatsangehörige erhalten Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sobald sie sich bei der Stadt Sundern gemeldet haben und zu einem persönlichen Gespräch eingeladen wurden, wird alles Weitere geregelt.

 

4. Dürfen aus der Ukraine eingereiste Personen einer Erwerbstätigkeit nachgehen?

Nach der Registrierung bei der Ausländerbehörde (siehe oben Nr. 2) erhalten die Geflüchteten einen Aufenthaltstitel, der zur Arbeitsaufnahme berechtigt. Bereits mit der Beantragung eines Aufenthaltstitels wird eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt, die zur Arbeitsaufnahme berechtigt.

 

5. Ich bin krank, was muss ich tun?

Bitte melden Sie sich bei der Stadt Sundern. Sie erhalten einen Krankenschein mit dem Sie zum Arzt gehen können.