Kindertagespflege

Kindertagespflege

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sollen Kinder in der Entwicklung zur eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern; Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen. Sie helfen den Eltern, Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Kindertagespflege ist eine anerkannte, bewährte und familiennahe Betreuungsform, die der Betreuung in Kindertagesstätten gleichgestellt ist.

Sie findet in kleinen Gruppen mit max. 5 Kindern im Haushalt der Tagespflegeperson oder im Haushalt der Eltern statt. Auch in anderen geeigneten Räumen ist eine Betreung möglich.

Die Kindertagespflege ist besonders für Kinder unter 3 Jahren geeignet; grundsätzlich ist sie auch ergänzend für Kinder bis 14 Jahre möglich, wenn z.B. die Angebote in der Kita oder OGS nicht ausreichen oder die Arbeitszeiten der Eltern nicht mit den Betreuungszeiten der Tageseinrichtungen übereinstimmen (Vereinbarkeit von Familie und Beruf).

Die Förderung der Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 SGB VIII ist eine Leistung der Stadt Sundern als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Hier erfolgt z.B. die Vermittlung geeigneter Tagespflegepersonen oder die Erteilung der Pflegeerlaubnis.

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