Tagespflegeperson

Wenn Sie eine Tagespflegeperson suchen:

Eltern haben das Recht, zwischen den Betreuungsformen zu wählen und sie haben das Recht, eine Tagespflegeperson selbst zu wählen. Die Fachberatung des Jugendamtes unterstützt und berät bei der Suche und Vermittlung einer qualifizierten Tagespflegeperson.

Wenn Sie sich für die Kindertagespflege entschieden haben, stellt sich die Frage nach der richtigen Tagespflegeperson (meist Tagesmutter). Was ist für Sie wichtig, welche Merkmale sollte eine Tagesmutter erfüllen?

Hier folgen ein paar Fragen, die Sie mit der Tagesmutter besprechen können bzw. die für Sie wichtig sein können, u.a.:

  • Hat sie bereits Erfahrung als Tagesmutter? Qualifikation (Mindestqualifizierung 160 Std. oder Erzieherin/Kinderpflegerin)?
  • Wie lange ist sie als Tagesmutter tätig?
  • Wieviele Kinder sind in der Tagespflegestelle?
  • Wie alt sollte die Tagesmutter sein / unter 30, 40 oder 50 Jahre ?
  • Wie weit ist der Fahrtweg?
  • Dürfen Haustiere vorhanden sein?
  • Wie sieht das Kinder-/ Schlafzimmer aus?
  • Fernsehen, Süßigkeiten, Mittagsgessen, Sauberkeit, Hygiene?
  • Unternehmungen im Freien? Eigenes Spielzeug?
  • Führerschein der Tagesmutter?
  • Muss mein Kind aus der Kita abgeholt oder früh zur Kita/Schule gebracht werden?

Überlegen Sie, welche Kriterien für Sie wichtig sind. Aber selbst, wenn eine Tagesmutter nicht alle Kriterien erfüllt, ist es wichtig, ob die Chemie zwischen Eltern und Tagesmutter und dem Kind und der Tagesmutter stimmt. Wie reagiert das Kind auf die Tagesmutter und die neue Umgebung? Achten Sie auf Ihr Gefühl!

Eine Eingewöhnungszeit, in der sich Kind und Tagesmutter kennenlernen, hilft, die Entscheidung zu treffen.

Wenn Sie sich für eine Tagesmutter entschieden haben, schließen Sie mit ihr (ebenso wie in einer Tageseinrichtung) einen Betreuungvertrag ab. In dem Vertrag werden u.a. Zeitraum und Ort der Betreuung, Zahlungsmodalitäten, Förderung durch den Jugendhilfeträger, Urlaub und Vertretung geregelt. Der Vertrag sollte für jedes Kind geschlossen werden.

Sie können die Betreuungskosten für die Tagespflege selbst tragen. Eine Übernahme der Betreuungskosten durch den Träger der Jugendhilfe (Stadt Sundern) ist auf Antrag möglich. Die Tagespflegeperson erhält dann einen festgelegten Betrag überwiesen und Sie zahlen einen Pauschalbeitrag, der sich u.a. nach der festgelegten Betreuungszeit und Ihrem Einkommen richtet (§ 90 SGB VIII).

Für weitere Fragen oder die Vermittlung einer Tagesmutter wenden Sie sich an die Fachberatung der Stadt Sundern:
Frau Sarah Puppe