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Brücken und Durchlässe

Brücken, Durchlässe und Stützwände werden gemäß DIN 1076 als Ingenieurbauwerke bezeichnet. Gemäß der Norm sind Brücken Überführungen eines Verkehrsweges über einen anderen Verkehrsweg, über ein Gewässer oder tieferliegendes Gelände, wenn ihre lichte Weite rechtwinklig zwischen den Widerlagern gemessen 2,00m oder mehr beträgt.

Stützwände sind Ingenieurbauwerke, die eine Stützfunktion gegenüber dem Erdreich, dem Straßenkörper oder Gewässer ausüben und eine sichtbare Höhe von 1,50m oder mehr aufweisen.

Als Durchlässe werden im allgemeinen Bauwerke mit einer Öffnung oder einer lichten Weite von weniger als 2,00m, rechtwinklig zwischen den Widerlagern oder Wandungen gemessen, bezeichnet (Durchlässe sind nicht Teil dieser Norm).

Im Stadtgebiet Sundern unterhält das Tiefbauamt der Stadt derzeit rund 140 Brücken der unterschiedlichsten Bauweisen. Es sind reine Fuß-/Radwegbrücken aus Holz und als Stahl-Holz-Konstruktionen sowie Straßenbrücken als Stahlbetonkonstruktionen zu finden.

Die Bauwerke müssen jedes sechste Jahr einer Hauptprüfung durch einen fachkundigen Ingenieur unterzogen werden. Bei den Hauptprüfungen werden alle, auch die schwer zugänglichen Bauwerksteile, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Besichtigungseinrichtungen, Rüstungen und ähnlichem, handnah geprüft. Abdeckungen von Bauwerksteilen werden geöffnet. Die einzelnen Bauwerksteile werden, soweit nötig, vor dieser Prüfung sorgfältig gereinigt, um auch versteckte Mängel/Schäden auffinden zu können.

Drei Jahre nach einer Hauptprüfung sind die Ingenieurbauwerke einer Einfachen Prüfung zu unterziehen. Die Einfache Prüfung wird, soweit vertretbar, ohne Verwendung von Besichtigungsgeräten oder -einrichtungen als intensive, erweiterte Sichtprüfung durchgeführt.

Alle Ingenieurbauwerke sind regelmäßig einmal jährlich ohne größere Hilfsmittel wie Besichtigungsfahrzeuge usw. auf offensichtliche Mängel hi zu beabsichtigen (sog. Sichtprüfung).

Kontakt

Herr Volker Broeske

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Herr Peter Brands

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