Ihr Anliegen
- Anschrift
- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
Michael
Landowski
Öffnungszeiten allgemein
Montag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:30 - 12:30
- m.landowski@stadt-sundern.de
- Anschrift
- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
Michael
Landowski
Öffnungszeiten allgemein
Montag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:30 - 12:30
- m.landowski@stadt-sundern.de
Vorkaufsrechtsbescheinigung
Im Rahmen von Grundstücks- und Immobilienkaufgeschäften ist es erforderlich, bei der Gemeinde, in deren Geltungsbereich das Kaufobjekt liegt, eine Bescheinigung zu beantragen, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses gegebenenfalls ausgeübt wird. Die Ausstellung der Bescheinigung wird in der Regel von dem beurkundenden Notar beantragt.
Die erforderliche Bescheinigung wird vom Amt für Stadtplanung, Umwelt und Bauordnung nach vorheriger Beteiligung der betroffenen Fachämter der Stadt ausgestel
Die Gebühr für die Vorkaufsrechtsbescheinigung beträgt 50,00 €.