Ihr Anliegen

Ratsangelegenheiten

Rat

Der Rat ist das oberste Beschlussorgan der Stadt Sundern. Gleichzeitig stellt der Rat die verfassungsrechtlich, d. h. durch das Grundgesetz festgeschriebene garantierte Volksvertretung auf Gemeindeebene dar.

Der Rat wird von den wahlberechtigten Einwohnern und Einwohnerinnen - den Bürgerinnen und Bürgern - in allgemeiner, freier, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Die Größe des Rates ist abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde; Sundern hat 40 Ratsmitglieder.

Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Sundern.

  • Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
  • Kommunalwahlgesetz NW (KWahlG) - Vorschriften über die Wahlen zum Rat und Bürgermeister
  • Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) - Vorschriften über Form und Inhalt von öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde
  • Entschädigungsverordnung (EntschVO) - Vorschriften über Aufwandsentschädigung und weitere Leistungen für kommunale Mandatsträger
  • Kommunales Ortsrecht - Satzungen und Ordnungsbehördliche Verordnungen, deren Geltungsbereich auf das Gemeindegebiet beschränkt ist.

Kontakt

Frau Eileen Völker

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Herr Stefan Springer

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