Ihr Anliegen

Archiv

Das Archiv ist eine städtische Einrichtung. Das nordrhein-westfälische Archivgesetz und die städtische Archivsatzung regeln seine Funktionen.

Das Archiv hat die Aufgabe, zur Dokumentation der Geschichte der Stadt wie zur Wahrung ihrer Rechte beizutragen und die Dienststellen der Stadt durch Übernahme von nicht mehr benötigten Aktenbeständen zu entlasten.

Zu diesem Zweck übernimmt das Archiv als ergänzende Dokumentationen zu den amtlichen Beständen auch Archivalien privater Herkunft und sammelt andere Schrift-, Druck- und Bilddokumente. Die Öffentlichkeit kann im gesetzlichen Rahmen Einsicht erhalten.

Die umfangreichen Archivbestände sind zurzeit in zwei Findbüchern dokumentiert.

Kontakt

Stadtarchiv

Details