Ihr Anliegen

Spenden - Zuwendungsbescheinigungen für das Finanzamt

Seit dem Jahre 2000 obliegt es den gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Vereinen in Eigenregie Zuwendungsbescheinigungen für Geld- oder Sachspenden auszustellen. Deren Erscheinungsbild ist allerdings von Seiten der Finanzverwaltung an bestimmte Vorgaben gebunden, um beim Spender die Abzugsfähigkeit zu gewährleisten.

Soweit sich Fragen ergeben, stehen Ihnen beim Finanzamt Arnsberg Ansprechpartner zur Verfügung.

Außerdem können Sie weitere Informationen der Arbeitshilfe des Finanzministeriums NRW "Vereine und Steuern" entnehmen.

Diese Lektüre liegt bei der Stadt Sundern - Bürgerberatung - sowie beim Finanzamt Arnsberg aus.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.finanzamt.nrw.de/arnsberg