Ihr Anliegen

Vormundschaften

Amtsvormundschaften sowie bestellte Vormundschaften über Minderjährige:

  • Amtsvormund als Vertreter des Kindes, bei Geburt eines Kindes unverheirateter Eltern, dessen Mutter minderjährig ist
     
  • Adoptionsvormundschaft nach Einwilligung in die Adoption / Ruhen der elterlichen Sorge

* Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

* Sozialgesetzbuch 8. Teil (SGB VIII)

Kontakt

Frau Johanna Schuhmann

Details