Ihr Anliegen

Straßenbeleuchtung

...schon Diogenes, der berühmte kynische Philosoph ging mit einer Laterne umher....

In Sundern - einschließlich der Ortsteile leuchten jede Nacht 4.185 Straßenlaternen, so dass Diogenes sicherlich "Erleuchtung" gefunden hätte.
Jährlich kommen zudem durch Anträge von Bürgern und Ortsvorstehern sowie durch Straßenausbaumaßnahmen ungefähr 20-25 Leuchten dazu.
Das Ein- und Ausschalten der Straßenbeleuchtung erfolgt über Dämmerungsschalter die sich in jedem Ortsteil befinden (die im Übrigen von der RWE betrieben werden) was erklärt, warum die Straßenbeleuchtung nicht in allen Ortsteilen auf die Minute gleichzeitig ein- und ausgeschaltet wird.
Hiervon ausgenommen sind die Fußgängerüberwege, die über eine eigene Sensorik verfügen.
Die Stromkosten sowie das Unterhaltungsentgelt summieren sich dabei jährlich auf ca. 270.000 €.

Seit dem 01.07.2020 unterhält die Stadt Sundern in Verbindung mit den Stadtwerken Sundern die Straßenbeleuchtung in Eigenregie.
Die Wartung und Instandhaltung beinhaltet nicht nur die Reparatur von defekt gemeldeten Leuchten (siehe unten), sondern umfasst auch die Reinigung der Leuchten und den regelmäßigen Ersatz herkömmlicher Leuchtmittel.
Darüber hinaus erhalten die Beleuchtungsanlagen einen regelmäßigen Anstrich zur Werterhaltung, der in der Regel alle 12 Jahre je Leuchte vorgenommen wird; dementsprechend werden in jedem Jahr ca. 350 Leuchtstellen erstmalig oder zum wiederholten Mal gestrichen.
Der Inspektions- und Wartungsturnus beträgt im Regelfall 4 Jahre; ebenso der Ersatz von herkömmlichen Leuchtmitteln.
Darüber hinaus investiert die Stadt Sundern jährlich ca. 50.000 Euro in die Umrüstung auf stromsparende LED-Beleuchtung und Erneuerung der Technik mit Halbnachtschaltung. D. h. der Stromverbrauch und die Lichtleistung wird in ausgewählten Straßen um ca. 50% reduziert, was für das menschliche Auge allerdings fast nicht erkennbar ist.

Defekt gemeldete Leuchten werden in der Regel donnerstags und freitags durch die Elektriker der Stadtwerke Sundern repariert/ausgetauscht.
Sollte die Reparatur einmal längere Zeit dauern, so hat das Gründe die zum Beispiel in veralteter Technik und damit verbundener außerplanmäßiger Materialbeschaffungen liegen können.
Manchmal ist es auch so, dass eine Leuchte bereits instandgesetzt wurde, jedoch kurze Zeit später wieder defekt ist. Dann untersuchen die Elektriker die Leuchten intensiver (sofern die Stadt Kenntnis darüber erlangt).
Um Ihnen ein gut funktionierendes Beleuchtungsnetz zur Verfügung zu stellen, ist die Stadt Sundern auf Ihre Mithilfe angewiesen und freut sich daher über jede von ihnen defekt gemeldete Leuchte.

Störungs- und Mängelmeldungen können Sie an folgende E-Mail-Adresse senden: Beleuchtungsstoerung(at)stadt-sundern.de
Nur bei dem direkten Meldeweg kann die Beleuchtung innerhalb einer angemessenen Zeit (in der Regel 4 Wochen) instandgesetzt werden.
Hierbei ist die (in der Regel) vierstellige Leuchtennummer auf dem Mast sowie die nächstgelegene Anschrift für eine eindeutige Zuordnung enorm wichtig.

Bei Fällen, in denen ein sofortiges Handeln unaufschiebbar ist (sog. Gefahr im Verzug), insbesondere bei Verdacht der Beschädigung des Stromnetzes, ist die Westnetz Störungen im Strombereich, Hellefelder Str. 8, 59821 Arnsberg, unter der kostenlosen Telefon-Nr. 0800-4112244 zu kontaktieren.

Die Stadt Sundern ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten grundsätzlich dazu verpflichtet, den öffentlichen Verkehrsraum angemessen und ausreichend zu beleuchten.
Der Standort einer Straßenlampe ist von verschiedenen Faktoren abhängig, z.B. der Leuchtstärke des Leuchtkörpers, der Masthöhe, der Anzahl der Leuchten in einem gewissen Bereich, den Grundstücksgrenzen etc. Grundsätzlich haben AnwohnerInnen eine Straßenleuchte gem. § 126 Abs. 1 BauGB vor und auf ihrem Grundstück zu dulden. Straßenlampen können unter Umständen eine geplante Einfahrt behindern oder den Zugang zum Grundstück erschweren. In einem solchen Fall ist es möglich, die störende Leuchtstelle auf Antrag und auf Kosten des betroffenen Grundstückseigentümers von der Stadt Sundern versetzen zu lassen. Es gilt hierbei das Verursacherprinzip, d.h., wenn der Anwohner die Versetzung der Leuchte wünscht, muss er auch die Kosten für die notwendigen Arbeiten übernehmen.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Aufwand. Dieser ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten. Wünscht der Anwohner die Versetzung der Straßenlampe, erstellt die Stadt im Vorfeld ein Angebot und teilt dem Anwohner die voraussichtlichen Kosten gemäß dem Angebot mit. Die Übernahme der Kosten muss der Antragsteller vor Beginn der Arbeiten schriftlich zusichern.
Wenn Sie die Versetzung einer Straßenlampe wünschen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Bitte geben Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift, eine Telefonnummer und eine möglichst präzise Lagebeschreibung (Straße und Hausnummer und/oder Leuchtennummer) der betroffenen Straßenlaterne an.

Kontakt

Herr Volker Broeske

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Herr Peter Brands

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Herr Michael Mayr

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