Kredite

Stand: 22.04.2020

KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Über ihre Hausbanken erhalten Unternehmen den Zugang zu Krediten (KfW-Unternehmer- wie auch ERP-Gründerkredite) und Bürgschaften bei der staatlichen KfW-Bank.
Informationen dazu gibt es auf der Webseite der KfW und bei allen Banken und Sparkassen. Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001

Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden, denn die Vergabe von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten erfordert immer die Begleitung durch eine Hausbank. Diese ist auch weiterhin für die Überprüfung der Bonität und der Sicherheiten zuständig und entscheidet abhängig vom Risiko letztlich auch über die Zinshöhe.

Folgende Kreditprogramme stehen zur Verfügung:

Das KfW-Sonderprogramm 2020 stellt seit dem 23.03.2020 unbegrenzt Mittel zur Verfügung und steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen wie auch Großunternehmen zur Verfügung.. Die Kreditbedingungen werden nochmals verbessert. Es gelten niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 10 Millionen Euro. Das KfW Sonderprogramm 2020 wird über die Programme „KfW-Unternehmerkredit“, „ERP-Gründerkredit – Universell“ sowie dem „KfW-Sonderprogramm 2020 - Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung“ umgesetzt, deren Förderbedingungen modifiziert und erweitert wurden.

Alle etablierten Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen, können einen KfW-Unternehmerkredit beantragen.
Für jüngere Unternehmen, die noch nicht seit fünf Jahren bestehen, steht der ERP-Gründerkredit zur Verfügung.
Der Höchstkreditbetrag liegt je Unternehmensgruppe bei 1 Milliarde Euro. Es werden verschiedene Laufzeiten von bis zu 5 Jahren angeboten.

Mit einem solchen Kredit können Investitionen oder sogenannte Betriebsmittel finanziert werden. Unter Betriebsmitteln sind alle laufenden Kosten zu verstehen. Dazu gehören beispielsweise Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume oder Personalkosten.

  • Details zum KfW-Unternehmerkredit finden Sie auf der Website der KfW unter:
  • Weitere Informationen zum ERP-Gründerkredit sind bei der KfW hier abrufbar:
 
Mittelständische und große Unternehmen

Mittelständische und große Unternehmen können einen KfW-Kredit für Wachstum in Anspruch nehmen. Finanzierungen werden ab einem Kreditbetrag von 25 Millionen Euro angeboten. Beim Nachweis eines entsprechenden Liquiditätsbedarfs ist der Höchstkreditbetrag unbegrenzt. Die KfW beteiligt sich dabei in marktüblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Finanzierungspartner an der Finanzierung. Mit dem Kredit können Investitionen oder Betriebsmittel finanziert werden.

Weitere Details zu diesem Programm finden Sie auf der Website der KfW unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Kredit-f%C3%BCr-Wachstum-(290)/

 

KfW-Schnellkredit

Ziel des KfW-Schnellkredits 2020 ist es, mittelständische Unternehmen durch KfW-Darlehen bis zu einem Höchstbetrag von 800.000 Euro und mit 100 Prozent Haftungsfreistellung mit einer raschen Liquiditätshilfe zu unterstützen. Ziel ist eine schnelle Kreditvergabe. Deshalb stellt die KfW den Finanzierungspartner (Hausbank) zu 100 Prozent von der Haftung frei. Der KfW-Schnellkredit ergänzt das KfW-Sonderprogramm 2020 und die bestehende Soforthilfe für Unternehmen bis 10 Beschäftigte. Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:

Unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt hat, sofern es bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen, soll ein „Schnellkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Kredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 01.01.2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 25 Prozent des Gesamtumsatzes im Jahr 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Auf Wunsch bis zu 2 tilgungsfreie Jahre zu Beginn, um die kurzfristige Belastung zu senken.
  • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird spätestens mit Zusage der KfW festgelegt.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Eine Besicherung ist nicht vorgesehen. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

 

Der KfW-Schnellkredit kann nicht direkt bei der KfW, sondern seit dem 15.04.bei der Hausbank oder Sparkasse beantragt werden.

Die KfW bietet ein Online-Formular zur Vorbereitung der Antragstellung an.

Weiterführende Informationen auf der Webseite der KfW

So beantragen Unternehmen Kredite:
Betroffene Unternehmen, die ein Programm des Corona-Schutzschilds in Anspruch nehmen möchten, können dies über ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner beantragen. Neben der eigenen Bank können dies Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Direktbanken, Bausparkassen, Versicherungen oder Finanzvermittler sein. Wichtig: Die direkte Beantragung bei der KfW ist nicht möglich.

Ein Antrag läuft in vier Schritten:

  • Kreditvertrag abschließen und Liquidität erhalten
    Das Unternehmen schließt beim Finanzierungspartner den Kreditvertrag ab, anschließend werden die Mittel bereitgestellt.
  1. Finanzierungspartner finden
    Kontakt mit der Hausbank oder anderem Finanzierungspartner aufnehmen und Termin vereinbaren.
  2. Kredit beantragen
    Der Finanzierungspartner stellt für das Unternehmen den Kreditantrag bei der KfW.
  3. Kreditantrag wird geprüft
    Die KfW prüft alle Unterlagen und entscheidet über die Förderung.
  4. Kreditvertrag abschließen und Liquidität erhalten
    Das Unternehmen schließt beim Finanzierungspartner den Kreditvertrag ab, anschließend 
    werden die Mittel bereitgestellt.