Archiv Pressemitteilungen

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Nutzung von Erdwärme

Vor dem Hintergrund der Nutzung von regenerativer Energien beschäftigen sich viele Bürgerinnen und Bürger u.a. mit der Anschaffung von Erdwärmeanlagen (Geothermie-Anlagen). So auch im Stadtgebiet Sundern.

Bei diesem System kann Wärme aus dem Erdreich mittels einer Erdwärmesonde genutzt werden. Hierfür sind auf dem Außengelände mehrere Bohrungen notwendig, bei denen Rohre ins Erdreich eingeführt werden. „Aufgrund des aufwendigen Verfahrens und des Eingriffs in das Erdreich gilt es im Vorfeld (vor Auftragserteilungen) zu klären, inwiefern eine Fläche für diese Technik geeignet ist“, empfiehlt Jürgen Schwarberg, Betriebsleiter der Stadtwerke Sundern. Und weiter: „Insbesondere in Wasserschutzgebieten können Bohrungen den Wasserschatz negativ beeinflussen und folglich untersagt werden.“

Erdwärmenutzungsvorhaben sind in vielen Bereichen zulässig, dennoch gibt es auch Gebiete, in denen bestimmte Anforderungen erfüllt sein müssen. Beispielsweise sind Geothermiebohrungen in Flächen der Schutzzonen I und II von Wasserschutzgebieten nicht zulässig. Ob Bohrungen in Wasserschutzzonen III erlaubnisfähig sind, hängt insbesondere von den hydrogeologischen Verhältnissen in diesen Bereichen ab.

Die Stadt Sundern unterstützt die Förderung nachhaltiger Strom- und Wärmeerzeugung ausdrücklich und sieht in der Geothermie eine Chance für saubere Energie. Gleichwohl gibt es in Sundern Einschränkungen, die durch eine erforderliche Schutzbedürftigkeit von Gebieten aufgrund geologischer Besonderheiten begründet ist. Einige Wasserschutzgebiete schützen einen weitläufigen Karstbereich, der geprägt ist von zerklüfteten Untergrundstrukturen mit weitreichenden unterirdischen Zuflüssen. In diesen Bereichen müssen Bohrungen zum Schutz der Trinkwasserressourcen untersagt werden. Bürgerinnen und Bürger können sich gerne im Vorfeld bei den Stadtwerken Sundern informieren, ob sie von einem Wasserschutzgebiet betroffen sind. 

Für die Erlaubnis zur „Errichtung und den Betrieb einer Erdwärmeanlage (Wärmepumpe)“ ist die Untere Wasserbehörde des HSK zuständig.  Diese beteiligt u.a. die Stadtwerke Sundern am Verfahren.

 

 

 

Pressekontakt:
Pressestelle Stadt Sundern
Alicia Sommer
a.sommer@stadt-sundern.de
02933/81-290