Leistungen für Bildung und Teilhabe
Das Jobcenter Sundern informiert:

Wer ist anspruchsberechtigt?
Kiinder und Jugendliche, die folgende Leistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld n.d. SGB II
- Sozialhilfe n.d. SGB XII
- Kinderzuschlag n.d. Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld n.d. Wohngeldgesetz (WoGG)
- Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz
Welche Leistungen gibt es?
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zu den Leistungen sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe:
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
- Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, und
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die:
- noch keine 25 Jahre alt sind,
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten.
- Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Welche Kosten werden übernommen?- Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.
- Schulbedarf
Was gehört dazu?- Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden. (bis 2010 wurden jeweils im August für das Schuljahr 100 Euro in einer Summe gezahlt, so dass die neue Regelung erstmals für das Schuljahr 2011/2012 gilt)
- Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden. (bis 2010 wurden jeweils im August für das Schuljahr 100 Euro in einer Summe gezahlt, so dass die neue Regelung erstmals für das Schuljahr 2011/2012 gilt)
- Schülerbeförderungskosten
Wann werden diese übernommen?- Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
- Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
- Lernförderung
Was bedeutet „Lernförderung“?- Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden.
Wer bekommt den „Zuschuss zum Mittagessen“?
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen.
Was bedeutet „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.
Wie werden die Leistungen erbracht?
Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung, nicht als Geldleistungen erbracht. Die Leistungen werden Ihnen vom Jobcenter zugesagt und dann mit dem jeweiligen Leistungsanbieter direkt abgerechnet.
Antragstellung
Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe (außer für den persönlichen Schulbedarf) ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich. Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen.
Ausführliche Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie hier als Flyer, die Sie als PDF-Datei herunterladen können:
- Schulausflüge
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Mittagsverpflegung
- Soziale und kulturelle Teilhabe
Außerdem informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausführlich über das Bildungspaket. [mehr]