Es ist möglich, in Gebäuden auf einem Grundstück Teileigentum zu bilden.
Das Teileigentum bedarf einer grundbuchlichen Sicherung. Das Teileigentum kann nur in das Grundbuch eingetragen werden, wenn durch die Bauordnung bescheinigt wird, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind.
Bei gegebener Abgeschlossenheit erhalten Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Wohnungseigentumsgesetz
Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Legen Sie zur Erlangung der Bescheinigung Lageplan, Grundrisszeichnungen, Nutzflächenberechnungen vor, in denen die Zugehörigkeit der einzelnen Räume, Garagen und Stellplätze eindeutig (z. B. durch Ziffern, Buchstaben ...) gekennzeichnet sind.
Es ist möglich, in Gebäuden auf einem Grundstück Teileigentum zu bilden.
Das Teileigentum bedarf einer grundbuchlichen Sicherung. Das Teileigentum kann nur in das Grundbuch eingetragen werden, wenn durch die Bauordnung bescheinigt wird, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind.
Bei gegebener Abgeschlossenheit erhalten Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Wohnungseigentumsgesetz
Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
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- Anschrift
- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
Annika
Dünnebacke
- a.duennebacke@stadt-sundern.de
Martin
Bender
Öffnungszeiten allgemein
Montag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:30 - 12:30
- m.bender@stadt-sundern.de
Nadine
Pichert
Öffnungszeiten allgemein
Montag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:30 - 12:30
- N.Pichert@stadt-sundern.de
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- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
Annika
Dünnebacke
- a.duennebacke@stadt-sundern.de
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Abgeschlossenheitsbescheinigung
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59846 Sundern (Sauerland)
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