Adoptionsvermittlung

Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle für die Städte Arnsberg und Sundern

Die Städte Arnsberg und Sundern haben eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle.

Die Mitarbeiter der Adoptionsvermittlungsstelle sind:

für die Stadt Sundern:Peter Engels
für die Stadt Arnsberg:Susanne Rossmann

Unser Angebot:

  • Wir beraten Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben möchten, in ihrer Entscheidungsfindung
  • Wir stellen Kontakt zu anderen Beratungsstellen her
  • Wir begleiten die abgebenden Eltern im Adoptionsprozess
  • Wir wählen unter Berücksichtigung der Wünsche der abgebenden Eltern die für das Kind geeignete Adoptiveltern aus
  • Wir beraten und überprüfen Adoptivbewerber
  • Wir begleiten und beraten Adoptiveltern während der gesamten Dauer des Adoptionsverfahrens und nach erfolgter Adoption
  • Wir bieten einen Austausch unter den Adoptiveltern an
  • Wir nehmen dem Gericht gegenüber gutachterlich Stellung zur beantragten Adoption 
  • Wir prüfen dazu die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Voraussetzungen.
  • Wir beraten Eltern, für deren Kinder die Ersetzung ihrer Einwilligung zur Adoption beantragt worden ist
  • Beim Wunsch ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren arbeiten wir mit dem Landesjugendamt Westfalen-Lippe, Zentrale Adoptionsvermittlungsstelle  und Auslandsvermittlungsstellen zusammen.
  • Wir erstellen Adoptionseignungsberichte (Sozialbericht) für eine Auslandsadoption
  • Wir arbeiten für die Aufnahme von Adoptivkindern  mit Bewerbern, abgebenden sowie aufnehmenden Eltern und  Kindern zusammen.
  • Wir unterstützen auch erwachsene Adoptierte bei der Suche nach ihren leiblichen Angehörigen und Eltern bei der Suche nach ihren erwachsenen leiblichen Kindern.

Adoptionsformen

Fremdadoption

Unter einer Fremdadoption wird die Annahme eines Kindes verstanden, zu dem keinerlei verwandtschaftliche Beziehungen existieren. Die Fremdadoption kann in der Praxis unterschiedlich umgesetzt werden und zwar als Inkognito-Adoption, als halboffene oder als offene Adoption. Die Öffnung eines Adoptionsprozesses kann auf Wunsch aller Akteure stets noch nach mehreren Jahren erfolgen.
Bei der Inkognito-Adoption wird der Name der Annehmenden auf keinen Fall weitergegeben.
Bei der halboffenen Adoption kommunizieren die Familien meist über Briefe und können Fotos sowie Erlebnisberichte austauschen. Mit Blick auf den Schutz beider Familien, werden die Briefe etc. stets über den Fachdienst gegeben.
Bei einer offenen Adoption begegnen sich abgebende und annehmende Eltern in einem geschützten Rahmen. Hier ist es Ziel offen miteinander umzugehen, d.h. die Anonymität wird auf Wunsch aufgehoben und Namen und Adressen werden preisgegeben.
Bei all dem werden gesetzliche Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten und Grenzen aller Beteiligten berücksichtigt.
Seit 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Ehepaare gemeinschaftlich nicht leibliche Kinder adoptieren.

Verwandtenadoption

Die Verwandtenadoption impliziert die Annahme eines Kindes durch bis zum dritten Grad verwandte Personen.

Stiefkindadoption

Eine Stiefkindadoption meint die Annahme eines Kindes durch den neuen Ehepartner des leiblichen Elternteils. Im Unterschied zur Fremdadoption bleibt hier dem Kind der leibliche Elternteil erhalten. Die Voraussetzung einer Adoption besteht stets darin, dass der leibliche Elternteil mit dem Stiefelternteil verheiratet ist.

Bei eingetragenen Lebensgemeinschaften sind besondere rechtliche Voraussetzungen zu beachten.

Auslandsadoption

Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle Arnsberg-Sundern führt in der Regel Auslandsadoptionen nicht eigenständig durch, ist aber am Verfahren beteiligt. Die Vermittlung wird vom Landesjugendamt, Zentrale Adoptionsvermittlungsstelle, und anerkannten freien Trägern wahrgenommen.

Bei Inlandsadoptionen fallen Gebühren für die notarielle Beurkundung an.
Bei Auslandsadoptionen kommen zusätzlich verschiedene Gebühren je nach Auslandsvermittlungsstelle bzw. freiem Träger der Auslandsvermittlung hinzu.

Die folgenden notwendigen Unterlagen werden im Bewerbungsverfahrens erbeten: 

  • Bewerberbogen der Vermittlungsstelle
  • Lebenslauf sowie ausführlicher Lebensbericht mit Darstellung der Lebensgeschichte und der  Beweggründe für die Annahme eines Kindes (inkl. aktueller Fotos)
  • Ärztliches Gesundheitsattest
  • Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Meldebescheinigung mit Angabe der Staatsangehörigkeit
  • Ggfls.Scheidungsurteile
  • Einkommensnachweis nebst Angabe von finanziellen Belastungen
  • Ggfls. Schufa-Auskunft
  • Auskünfte zu evtl. Privatinsolvenzverfahren
  • Nachweis zu den Wohnverhältnissen (Mietvertrag, Eigentumsnachweis)

Kontakt

Rathaus
Raum: 038
Rathausplatz 1
59846 Sundern (Sauerland)
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Dienstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Mittwoch:08:30 - 12:30
Donnerstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00
Freitag:08:30 - 12:30
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