Anliegerbescheinigung
Allgemeines
Werden öffentliche Straßen und Plätze erstmalig endgültig hergestellt, sind die Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigte, deren Grundstücke an der erschlossenen Straße liegen, verpflichtet, die umlagefähigen Kosten zu bezahlen. Mit einem amtlichen Bescheid wird den Betroffenen der anfallende Erschließungsbeitrag mitgeteilt.
Für die erstmalige endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen (hier in erster Linie Straßen) im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) werden Erschließungsbeiträge nach dem BauGB und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Sundern erhoben.
Zur Auskunft/Bescheinigung über die Erschließungsbeiträge
Auf schriftlichen Antrag kann für Sie eine Anliegerbescheinigung gefertigt werden. Hierin sind die wesentlichsten erschließungsrechtlichen Angaben zu Ihrem Grundstück enthalten. Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig.
Mit Hilfe einer Anliegerbescheinigung können Sie sich informieren, ob für Ihr Grundstück bereits Erschließungsbeiträge gezahlt wurden, oder ob zu einem späteren Zeitpunkt noch Erschließungsbeiträge fällig werden können, bzw., ob Beiträge noch offen sind. Wenn etwa die Straße, an der Ihr Grundstück liegt, noch nicht nach den Maßstäben des Erschließungsbeitragsrechtes endgültig hergestellt ist, kann die Abrechnung der Beiträge erst erfolgen, wenn die Herstellung abgeschlossen ist.
Auf Antrag erteilt der zuständige Fachbereich (3.2 Verkehrsflächen und Grünanlagen) dem Grundstückseigentümer, Kaufinteressenten, Rechtsanwälten und Notaren oder durch den Eigentümer bevollmächtigten Personen die Anliegerbescheinigung.
Antrag und Bearbeitung
Der Antrag kann formlos schriftlich, per Fax oder per Email bei der Abteilung 3.2, Verkehrsflächen und Grünanlagen, Frau Schröder gestellt werden.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift der Eigentümer*In
- Grundstücksbezeichnung (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur und Flurstück)
- Ggf. Einverständniserklärung der Grundstücks- oder Wohnungseigentümer*In.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort schriftlich erfolgt und daher in jedem Fall Ihre Adresse benötigt wird. Fernmündlich können keine Auskünfte erteilt werden. Die Bearbeitungszeit dauert je nach Verwaltungsaufwand 1-2 Wochen.
Hinweis: Eine Berechnung bisher noch nicht fällig gewordener Erschließungsbeiträge findet nicht statt.
Kosten
Die Verwaltungsgebühren betragen 24,00€.