Arbeitsvermittlung, Eingliederung, Qualifizierung
Arbeitslose Menschen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, haben gleichzeitig einen Anspruch auf Vermittlung in Arbeit, in Beschäftigungsmaßnahmen oder zur beruflichen Qualifizierung.
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