Für die Errichtung, die Änderung (z.B. Umbau), die Nutzungsänderung (z.B. Umnutzung eines Ladens in eine Wohnung) wird in aller Regel eine Baugenehmigung nach § 64 und/oder 65 BauO NRW benötigt.
Die Beseitigung von Gebäuden ist nach § 62 BauO NRW u.a. für freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 nicht genehmigungsbedürftig. Nähere Angaben sind unter § 62 Abs. 3 BauO NRW zu finden.
- Einfaches Genehmigungsverfahren gem. § 64 BauO NRW
- Sonderbauten gem. § 65 BauO NRW (z.B. Schulen, Krankenhäuser)
- Vorbescheid
- Genehmigungsfreistellung gem. § 63 BauO NRW (z.B. Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3)
- Genehmigungsfrei Bauvorhaben (z.B. Gebäude bis zu 75 m³ gemäß § 62 BauO NRW)
- Abgeschlossenheit (Bescheinigung für "in sich abgeschlossene Wohnungen")
- Veranstaltungen
- Nutzungsänderungen (z.B. von einer Wohnung in eine Arztpraxis)
- Werbeanlagen
Ein vollständiger Bauantrag ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren. Der Bauantrag muss schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden.
Je nach Genehmigungsverfahren und Vorhaben werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Beachten Sie dabei, dass ein Bauantrag unter Umständen zurückgewiesen werden kann, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind oder eine ggf. notwendige Bauvorlageberechtigung nicht nachgewiesen werden kann.
Art und Umfang der einem Bauantrag beizufügenden Unterlagen (Bauvorlagen) sind abhängig von der Art und dem Umfang des Bauvorhabens und dem zum Tragen kommenden Genehmigungsverfahren. Nähere Regelungen trifft dazu die Bauprüfverordnung (BauPrüfVO).
In nahezu allen Fällen ist es vorgeschrieben, einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z.B. Architekt) mit der Erstellung der Bauvorlagen zu beauftragen.
Sofern die für einen Bauantrag notwendigen Bauvorlagen nicht von einer bauvorlageberechtigten Person unterschrieben sein müssen sind bspw. nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
a) für Garage und Nebenanlagen:
- Bauantragsformular (1-fach),
- Erhebungsbogen für die Baustatistik (2-fach),
- Abzeichnung der Flurkarte (1-fach),
- Lageplan Maßstab 1:500 (3-fach),
- Grundriss - Schnitt und Ansichtszeichnung (3-fach),
- Nutzflächenberechnung (3-fach),
- Berechnung des umbauten Raumes (3-fach),
- Baubeschreibung (3-fach).
b) für Nutzungsänderungen:
- Bauantragsformular (1-fach),
- Erhebungsbogen für die Baustatistik (2-fach),
- Abzeichnung der Flurkarte (1-fach),
- Lageplan Maßstab 1:500 (3-fach),
- Grundriss - Schnitt und Ansichtszeichnung (3-fach),
- Nutzflächenberechnung (3-fach),
- Berechnung des umbauten Raumes (3-fach),
- Baubeschreibung (3-fach),
- bei gewerblichen Anlagen: Betriebsbeschreibung (3-fach).
c) für Werbeanlagen:
- Bauantragsformular für Werbeanlagen (1-fach),
- Lageplan (2-fach),
- zeichnerische Darstellung der Hausfassade (2-fach),
- zeichnerische Darstellung (einschl. der Abmessungen) des Werbelogos (2-fach),
- Baubeschreibung (2-fach).
d) für den Abbruch:
- Bauantragsformular (1-fach),
- Lageplan (3-fach),
- Nutzflächenberechnung des abzubrechenden Gebäudes (3-fach),
- Berechnung des umbauten Raumes des abzubrechenden Gebäudes (3-fach),
- Beschreibung des Abbruchvorgangs (2-fach),
- Benennung eines geeigneten Abbruchunternehmers (1-fach).
- Bauantrag vereinfachtes Genehmigungsverfahren
- Bauantrag Nutzungsänderung
- Baugenehmigung, Statistischer Erhebungsbogen für Baugenehmigungen und Baufertigstellungen
- Abrissgenehmigung (Antrag)
- Bau, Beseitigung von Anlagen (Anzeige)
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
- Bauantrag für Sonderbauten, für die das vereinfachte Genehmigungsverfahren nicht gilt
- Grundstücksteilung / Negativzeugnis (Antrag)
- Baugenehmigung, Anzeige der abschließenden Fertigstellung
- Rohbaufertigstellung (Anzeige)
- Bauangelegenheiten (Vollmacht)
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Baubeschreibung
- Abgeschlossenheitsbescheinigung (Antrag)
- Bebauungsplan (Befreiungsantrag)
- Befreiungsantrag von baurechtlichen Vorschriften
- Bauantrag Werbeanlage
- Baugenehmigung, Vorlage in der Genehmigungsfreistellung § 67 BauONW
- Baugenehmigung, Erklärung Entwurfsverfasser
- Bau, Einwendungen als Angrenzungen zu einem Bauvorhaben
- Denkmalschutzrechtl. Genehmigung (Antrag)
- Bauantrag, Antrag auf Vorbescheid
- Anschrift
- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
Annika
Dünnebacke
- a.duennebacke@stadt-sundern.de
Martin
Bender
Öffnungszeiten allgemein
Montag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:30 - 12:30
- m.bender@stadt-sundern.de
- Anschrift
- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
Annika
Dünnebacke
- a.duennebacke@stadt-sundern.de
Martin
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Montag
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Mittwoch
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Freitag
08:30 - 12:30
- m.bender@stadt-sundern.de
Baugenehmigung
Für die Errichtung, die Änderung (z.B. Umbau), die Nutzungsänderung (z.B. Umnutzung eines Ladens in eine Wohnung) wird in aller Regel eine Baugenehmigung nach § 64 und/oder 65 BauO NRW benötigt.
Die Beseitigung von Gebäuden ist nach § 62 BauO NRW u.a. für freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 nicht genehmigungsbedürftig. Nähere Angaben sind unter § 62 Abs. 3 BauO NRW zu finden.
- Einfaches Genehmigungsverfahren gem. § 64 BauO NRW
- Sonderbauten gem. § 65 BauO NRW (z.B. Schulen, Krankenhäuser)
- Vorbescheid
- Genehmigungsfreistellung gem. § 63 BauO NRW (z.B. Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3)
- Genehmigungsfrei Bauvorhaben (z.B. Gebäude bis zu 75 m³ gemäß § 62 BauO NRW)
- Abgeschlossenheit (Bescheinigung für "in sich abgeschlossene Wohnungen")
- Veranstaltungen
- Nutzungsänderungen (z.B. von einer Wohnung in eine Arztpraxis)
- Werbeanlagen
Ein vollständiger Bauantrag ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren. Der Bauantrag muss schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden.
Je nach Genehmigungsverfahren und Vorhaben werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Beachten Sie dabei, dass ein Bauantrag unter Umständen zurückgewiesen werden kann, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind oder eine ggf. notwendige Bauvorlageberechtigung nicht nachgewiesen werden kann.
Art und Umfang der einem Bauantrag beizufügenden Unterlagen (Bauvorlagen) sind abhängig von der Art und dem Umfang des Bauvorhabens und dem zum Tragen kommenden Genehmigungsverfahren. Nähere Regelungen trifft dazu die Bauprüfverordnung (BauPrüfVO).
In nahezu allen Fällen ist es vorgeschrieben, einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z.B. Architekt) mit der Erstellung der Bauvorlagen zu beauftragen.
Sofern die für einen Bauantrag notwendigen Bauvorlagen nicht von einer bauvorlageberechtigten Person unterschrieben sein müssen sind bspw. nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
a) für Garage und Nebenanlagen:
- Bauantragsformular (1-fach),
- Erhebungsbogen für die Baustatistik (2-fach),
- Abzeichnung der Flurkarte (1-fach),
- Lageplan Maßstab 1:500 (3-fach),
- Grundriss - Schnitt und Ansichtszeichnung (3-fach),
- Nutzflächenberechnung (3-fach),
- Berechnung des umbauten Raumes (3-fach),
- Baubeschreibung (3-fach).
b) für Nutzungsänderungen:
- Bauantragsformular (1-fach),
- Erhebungsbogen für die Baustatistik (2-fach),
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- Baubeschreibung (3-fach),
- bei gewerblichen Anlagen: Betriebsbeschreibung (3-fach).
c) für Werbeanlagen:
- Bauantragsformular für Werbeanlagen (1-fach),
- Lageplan (2-fach),
- zeichnerische Darstellung der Hausfassade (2-fach),
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- Baubeschreibung (2-fach).
d) für den Abbruch:
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Kontakt
Raum: 306
Rathausplatz 1
59846 Sundern (Sauerland)
Tag | |
---|---|
Montag: | 8:30 - 12:30 und 14:00 - 15:30 |
Dienstag: | 8:30 - 12:30 |
Mittwoch: | 8:30 - 12:00 |
Donnerstag: | 8:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 |
Raum: 309
Rathausplatz 1
59846 Sundern (Sauerland)
Tag | |
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Montag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00 |
Freitag: | 08:30 - 12:30 |