- Anschrift
- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
Melanie
Fricke
Öffnungszeiten allgemein
Montag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:30 - 12:30
- m.fricke@stadt-sundern.de
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Eheschließung
Aus diesem Grund haben wir für Sie die wichtigsten Informationen dazu aufgeführt:
1. Wo melde ich die Eheschließung an?
Für die Anmeldung der die Eheschließung ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Wenn also einer von Ihnen in Sundern wohnt, können Sie zur Anmeldung der Eheschließung zum Standesamt Sundern kommen.
Die Eheschließung können Sie 6 Monate vor dem Eheschließungstermin anmelden bzw. den Eheschließungstermin vereinbaren. Vor diesem Zeitraum ist eine Reservierung des Eheschließungstermins nicht möglich. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es auch immer kurzfristig freie Termine.
Zur Anmeldung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Standesbeamtin / dem Standesbeamten.
2. Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ehe?
Eine Ehe kann grundsätzlich eingehen, wer achtzehn Jahre alt ist und wer geschäftsfähig ist, nicht verheiratet ist und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.
3. Namensführung in der Ehe
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen). Zum Ehenamen kann der Geburtsname des Mannes oder der Frau bestimmt werden.
- Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung zum Ehenamen nach der Eheschließung abgegeben werden.
- Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dieses ist auch jederzeit nach der Eheschließung noch möglich und an keine Frist gebunden. Eine solche Erklärung kann später widerrufen werden, jedoch ist eine erneute Hinzufügung nicht mehr möglich. Sofern ein Doppelname geführt wird, sind allerdings Einschränkungen zu beachten.
4. Trautermine
Den Termin für Ihre Eheschließung vereinbaren Sie bitte mit der Standesbeamtin/ dem Standesbeamten. Wir sind bemüht, Ihre Terminwünsche weitestgehend zu berücksichtigen. Eheschließungen sind auch am Freitagnachmittag möglich.
Eheschließungen sind auch am 1. Samstag jeden Monats möglich. Wir sind jedoch verpflichtet, für diesen Service eine zusätzliche Gebühr von 75 € zu erheben.
Außerdem besteht neben dem Trauzimmer im Rathaus der Stadt Sundern (Sauerland) die Möglichkeit, im Schloss Melschede, im „Stracken Hof“ in Endorf, im "Schloss Haus Amecke“, im „Schepes Huaf“ in Stockum oder auf der MS Sorpesee die Ehe zu schließen. Hinsichtlich zusätzlicher Gebühren des Standesamtes und Kosten der Bereitstellung und Miete der Räumlichkeiten wenden Sie sich bitte an das Standesamt.
Weitere Informationen und Anregungen bietet Ihnen die Broschüre "Heiraten in Sundern"
Folgende Gebühren fallen an:
- Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: 40,00 €
- Wenn einer oder beide Verlobte ausländische Staatsangehörige sind: 66,00 €
- Erklärung zur Führung eines Doppelnamens: 21,00 €
- Beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister geführten Familienbuch: 10,00 €
- Geburtsurkunden: 10,00 €
- Eheurkunden: 10,00 €
- Sterbeurkunden: 10,00 €
- weitere Exemplare dieser Urkunden: je die Häfte der Gebühr
- Stammbuch, verschiedene Ausführungen: ab 10,00 €
- Eheschließung an einem Samstag: zusätzlich 75,00 €
- Eheschließungen außerhalb des Rathauses: zusätzlich 100,00 €
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung
Wenn Sie in Sundern (Sauerland) wohnen, fordert das Standesamt diese Bescheinigung für Sie an.
Daneben bekommen Sie eine Aufenthaltsbescheinigung bei dem Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. - beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
Diese Urkunde oder beglaubigte Abschrift bekommen Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind.
In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen:
- eine/r der Eheschließenden ist geschieden oder verwitwet
- eine/r der Eheschließenden besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- eine/r der Eheschließenden hat ein minderjähriges Kind
- die Eheschließenden haben gemeinsame Kinder
- eine/r der Eheschließenden ist adoptiert
- eine/r der Eheschließenden ist im Ausland geboren
- eine/r der Eheschließenden ist im Ausland geschieden
Kontakt
Raum: 339 (Standesamt)
Rathausplatz 1
59846 Sundern (Sauerland)
Tag | |
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Montag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00 |
Freitag: | 08:30 - 12:30 |