Informationen für Ehrenamtliche

Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten?

Vergabekriterien

Für die Vergabe der Ehrenamtskarte in Nordrhein-Westfalen gelten landesweit einheitliche Kriterien. Ergänzend können von den Kommunen selbst Kriterien festgelegt werden.


Verbindliche Kriterien:

  • ein überdurchschnittliches Engagement von wenigstens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr, z.B. durch Projektarbeit,
  • pauschale Aufwandsentschädigungen dürfen nicht gezahlt werden. Kostenerstattung, z. B. für Fahrten bzw. Fortbildungen sind jedoch möglich.
  • Die Karte gilt in allen Städten und Gemeinden, die sich am Projekt Ehrenamtskarte beteiligen.
  • Die Gültigkeit der Ehrenamtskarte beträgt 2 Jahre.

Kommunal gestaltbare Kriterien

Für Sundern wurden folgende Kriterien zur Ausstellung der „Ehrenamtskarte NRW“ durch den Rat der Stadt Sundern mit Beschluss vom 10. 09. 2010 festgelegt:

1. Sachliche Voraussetzungen:

  • Ehrenamtliche Arbeit, die außerhalb von Vereinen erbracht wird, ist ehrenamtlicher Arbeit in Vereinen gleichgestellt.
  • Es muss ein formeller Antrag (PDF-Datei)vollständig ausgefüllt sein und von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern eines Vereins/einer Organisation unterzeichnet werden.
  • Vorschlagsberechtigt sind Vertreter eingetragener Vereine, bei ehrenamtlicher Arbeit außerhalb von Vereinsstrukturen die Personen, die ehrenamtlich tätig sind oder Personen aus deren Umfeld.
  • Die Gültigkeit der Karte ist begrenzt und beträgt 2 Jahre. Sie kann danach wieder beantragt werden.

Voraussetzung für die Vergabe der Karten ist eine glaubhafte Versicherung der Antragstellenden, dass die Kriterien eingehalten werden. Im Rahmen der ehrenamtlichen Arbeit dürfen keine Zahlungen erfolgen, die über eine Aufwandsentschädigung für entstandene Kosten (z. B. Fahrtkosten, Kosten für eine Weiterbildung u. ä.) hinausgehen.

2. Persönliche Voraussetzungen:

  • Das Mindestalter für die Vergabe der Karte beträgt 16 Jahre.
  • Das durchschnittliche wöchentliche Engagement beträgt mindestens 5 Stunden oder 250 Jahresstunden (z. B. bei Projekt- oder Saisonarbeiten). 
  • Die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt ausschließlich für Dritte und muss in Sundern erbracht werden.


Zu den Vergünstigungen auf Landes- und Stadtebene

Mit der Ehrenamtskarte sind in ganz Nordrhein-Westfalen Vergünstigungen beim Eintritt zu kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, Museen, Schwimmbädern und anderen Freizeit- bzw. Bildungseinrichtungen verbunden. Parallel zu den vom Land erstellten Angeboten werden auch in den Kommunen Vergünstigungen in ihren jeweiligen Einrichtungen angeboten.