Gesundheitsuntersuchungen

Gemäß § 62 Absatz 1 Asylgesetz sind Ausländerinnen und Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen haben, verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden. Den Umfang der Untersuchungen sind hier konkretisiert.