Sichere Herkunftsländer

Was sind sichere Herkunftsländer?

Als sogenannte "sichere Herkunftsländer" werden Länder bezeichnet, von denen der Gesetzgeber annimmt, dass die Menschenrechtssituation so sicher ist, dass Personen aus diesen Ländern keinen Schutz in Deutschland benötigen. Nach Art. 16 Abs. 3 des deutschen Grundgesetzes betrifft dies Länder, in denen es weder politische Verfolgung noch Folter gibt. Ergänzend definiert die EU-Asylverfahrensrichtlinie ein Herkunftsland als sicher, wenn Personen nicht nach Leben oder Freiheit getrachtet wird, weil sie einer bestimmten Rasse, Religion, Nationalität, sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung angehören (Art. 36 und 37, Anlage II).

Quelle: by-nc-nd/3.0/de/ Autor: Claudia Engelmann für bpb.de

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