Ihr Anliegen

Beglaubigungen

Bitte beachten Sie: Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden.

Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.

Beglaubigung einer Fotokopie:

  • Gebühr 4,20 € je zu beglaubigende Kopie
     

Unterschriftsbeglaubigung:

  • Gebühr 2,00 €

Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • Jeweils das Original und die zu beglaubigende Kopie
     

Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • Persönliches Erscheinen zwingend notwendig
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll

Kontakt

Frau Lisa Kampschulte

Details

Frau Simone Bartsch

Details

Frau Christin Hinzmann

Details

Frau Claudia Wesoly

Details