Ihr Anliegen

Reisepass

Hinweise zur Beantragung neuer Reisepässe und vorläufiger Reisepässe:

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses wird vom Bürgerbüro im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.

Die Lieferzeit beträgt ca. 3 bis 4 Wochen (Stand: 11/2013). Besonders Eilige können den Reisepass als Express-Reisepass gegen ein zusätzliche Gebühr von 32 € innerhalb von 3 Tagen ab Antragseingang bei der Bunderdruckerei in Berlin erhalten. Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Reisepasses durch die Bundesdruckerei werden Sie vom Bürgerbüro schriftlich zur Abholung Ihres neuen Reisepasses aufgefordert.

Unter Vorlage dieser Aufforderung wird der neue Reisepass im Bürgerbüro, Zimmer 010, ausgehändigt.

Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Reisepass auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. In diesem Fall muss jedoch die schriftliche Vollmacht auf der Rückseite der Einladung zur Abholung ausgefüllt sein.

Besonderheit bei Jugendlichen, die älter als 16 Jahre und jünger als 18 Jahre sind: Hier ist zusätzlich eine Bescheinigung beider Erziehungsberechtigten erforderlich aus der hervorgeht, dass beide Erziehungsberechtigten die Ausstellung eines Reisepasses wünschen. Einer der Erziehungsberechtigten (mit Ausweis) muss persönlich bei der Antragstellung anwesend sein und den Pass oder den Ausweis des nicht anwesenden Elternteils mitbringen.

Vorläufiger Reisepass:
Nur in einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann auch ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Hierfür ist, neben den unter aufgeführten notwendigen Unterlagen, ein weiteres (zweites) Lichtbild erforderlich. Der Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses wird ebenfalls im automatisierten Verfahren erstellt.

Gebühr für die Ausstellung des Reispasses
(Antragsteller bis 24 Jahre, Gültigkeitsdauer: 6 Jahre)
37,50 €

Gebühr für die Ausstellung des Reispasses
(Antragsteller ab 24 Jahre, Gültigkeitsdauer: 10 Jahre)
60,00 €

Vorläufiger Reisepass
(Gültigkeitsdauer: 1 Jahr)
26,00 €

Bitte beachten Sie: die Gebühr  ist am Tage der Antragstellung in bar oder per ec-Karte zu entrichten.

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm, nicht älter als 6 Monate nach der derzeit geltenden EG-Verordnung über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden (siehe hierzu die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei Berlin).
  • Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann.
  • Der alte Reisepass; wenn kein alter Reisepass vorhanden ist, genügt auch ein Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich.
  • Bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird.
  • Besonderheit bei Jugendlichen, die jünger als 18 Jahre sind: Hier ist zusätzlich eine Bescheinigung beider Sorgeberechtigten erforderlich, aus der hervorgeht, dass beide Sorgeberechtigten die Ausstellung eines Reisepasses wünschen. Einer der Sorgeberechtigten (mit Ausweis) muss persönlich bei der Antragstellung anwesend sein und den Pass oder den Ausweis des nicht anwesenden Elternteils mitbringen.
  • In Reisepässen bei Antragstellern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres werden keine Fingerabdrücke gespeichert. Die Unterschrift durch das Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes das 10. Lebensjahr vollendet hat. Die Leistung der Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig, sofern sie das sechste Lebensjahr vollendet haben.

Kontakt

Frau Lisa Kampschulte

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Frau Simone Bartsch

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Frau Claudia Wesoly

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Frau Christin Hinzmann

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