Ihr Anliegen
Versteuert wird das Halten eines Hundes im Stadtgebiet. Grundlage hierfür ist die städtische Hundesteuersatzung.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhanden kommt oder verstirbt.
Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
- Hundesteuersatzung der Stadt Sundern
- Landeshundegesetz LHundeG NRW
Die Stadt Sundern erhebt Hundesteuer wie folgt:
Stand: 9. März 2011
Anzahl der Hunde | Steuer je Jahr |
---|---|
1. Hund | 85,00 € |
ab 2. Hund | je Hund 97,00 € |
ab 3. Hund | je Hund 109,00 € |
ein gefährlicher Hund | 510,00 € |
zwei oder mehr gefährliche Hunde | je Hund 654,00 € |
Hundeanmeldung und -steuer
Versteuert wird das Halten eines Hundes im Stadtgebiet. Grundlage hierfür ist die städtische Hundesteuersatzung.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhanden kommt oder verstirbt.
Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
Die Stadt Sundern erhebt Hundesteuer wie folgt:
Stand: 9. März 2011
Anzahl der Hunde | Steuer je Jahr |
---|---|
1. Hund | 85,00 € |
ab 2. Hund | je Hund 97,00 € |
ab 3. Hund | je Hund 109,00 € |
ein gefährlicher Hund | 510,00 € |
zwei oder mehr gefährliche Hunde | je Hund 654,00 € |
- Hundesteuersatzung der Stadt Sundern
- Landeshundegesetz LHundeG NRW
- SEPA-Lastschriftmandat
- Hund, An- und/oder Abmeldung
- Bankeinzugsermächtigung für die Stadtkasse
Die Gläubiger-Identifikations-Nr. der Stadt Sundern ist die DE85ZZZ00000112220
- Abteilung 2.3: Finanzmanagement
- Fachbereich 2: Finanzen