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Hundesteuer

Versteuert wird das Halten eines Hundes im Stadtgebiet. Grundlage hierfür ist die städtische Hundesteuersatzung.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhanden kommt oder verstirbt.

Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.

Die Stadt Sundern erhebt Hundesteuer wie folgt:

Stand: 9. März 2011

Anzahl der HundeSteuer je Jahr
1. Hund85,00 €
ab 2. Hundje Hund 97,00 €
ab 3. Hundje Hund 109,00 €
ein gefährlicher Hund510,00 €
zwei oder mehr gefährliche Hundeje Hund 654,00 €

 

Kontakt

Herr Lars Müller

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