Ihr Anliegen
Geräte:
Nach der städtischen Vergnügungssteuersatzung werden monatlich folgende Sätze erhoben:
Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen (§ 1 Nr. 6 a) bei
Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 4 v.H. des Spieleinsatzes;
Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 30,00 Euro - in Gastwirtschaften und sonstigen Orten (§ 1 Nr. 6 b) bei
Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 2 v.H. des Spieleinsatzes;
Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 22,50 Euro - in Spielhallen, Gastwirtschaften und an sonstigen Orten (§ 1 Nr. 6 a und bei Apparaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben: 200,00 Euro
Veranstaltungen:
Der Besteuerung unterliegen die in der Gemeinde durchgeführten folgenden Veranstaltungen:
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
- Schönheitstänze und Darbietungen ähnlicher Art
- das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielkasinos oder ähnlichen Einrichtungen
- Filmveranstaltungen und jede ähnliche mit technischen Hilfsmitteln erzeugte Darstellung von Bildern
Die Höhe der zu veranlagenden Steuer richtet sich nach dem Vergnügungssteuergesetz für Nordrhein-Westfalen in der z.Z. geltenden Fassung.
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Sundern
Vergnügungssteuer
Geräte:
Nach der städtischen Vergnügungssteuersatzung werden monatlich folgende Sätze erhoben:
Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen (§ 1 Nr. 6 a) bei
Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 4 v.H. des Spieleinsatzes;
Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 30,00 Euro - in Gastwirtschaften und sonstigen Orten (§ 1 Nr. 6 b) bei
Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 2 v.H. des Spieleinsatzes;
Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 22,50 Euro - in Spielhallen, Gastwirtschaften und an sonstigen Orten (§ 1 Nr. 6 a und bei Apparaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben: 200,00 Euro
Veranstaltungen:
Der Besteuerung unterliegen die in der Gemeinde durchgeführten folgenden Veranstaltungen:
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
- Schönheitstänze und Darbietungen ähnlicher Art
- das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielkasinos oder ähnlichen Einrichtungen
- Filmveranstaltungen und jede ähnliche mit technischen Hilfsmitteln erzeugte Darstellung von Bildern
Die Höhe der zu veranlagenden Steuer richtet sich nach dem Vergnügungssteuergesetz für Nordrhein-Westfalen in der z.Z. geltenden Fassung.
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Sundern
- Vergnügungssteuer Anmeldung / Abmeldung von Automaten
- Vergnügungssteuererklärung für Apparate in Spielhallen in der Stadt Sundern
- Vergnügungssteuererklärung für Apparate in Gaststätten und ähnlichen Orten in der Stadt Sundern
- SEPA-Lastschriftmandat
- Bankeinzugsermächtigung für die Stadtkasse
Die Gläubiger-Identifikations-Nr. der Stadt Sundern ist die DE85ZZZ00000112220
- Abteilung 2.3: Finanzmanagement
- Fachbereich 2: Finanzen