Ihr Anliegen

Datenschutz

Der/Die Datenschutzbeauftragte

Der/Die behördliche Datenschutzbeauftragte unterstützt die Verwaltung bei der Sicherstellung des Datenschutzes. Seit dem 25. Mai 2018 sind die wesentliche Rechtsgrundlagen für das Datenschutzrecht die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union und das Datenschutzgesetz NRW.
Zu den Aufgaben des/der Datenschutzbeauftragten gehören unter anderem:

  • Beratung und Unterstützung der Verwaltungsleitung in Grundsatzfragen zum Datenschutz, ebenso aller Fachbereiche einschließlich Personalrat.
  • Unmittelbare/r Ansprechpartner/in aller städtischen Beschäftigten in Angelegenheiten des Beschäftigtendatenschutzes, der Mitglieder des Rates und seiner Ausschüsse zu Datenschutz und Datensicherheit in der Ratsarbeit.
  • Unmittelbare/r Ansprechpartner/in aller Bürgerinnen und Bürger in Fragen zu Datenschutz und Datensicherheit im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Sundern.
  • Der Datenschutzbeauftragte des Hochsauerlandkreises (Frau Anne Gehling-Koch) ist gleichzeitig auch gemeinsamer behördlicher Datenschutzbeauftragter der Städte und Gemeinden innerhalb des Hochsauerlandkreises.

Der/Die Datenschutzbeauftragte ist nicht zuständig:

Kontakt

Frau Petra Harmann-Schmidt

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